Kleine Anfrage - 0107/VI  

 
 
Nummer:0107/VIEingang:01.06.2022
Eingereicht durch:Kreitmair, Sonja
Weitergabe:07.06.2022
Fraktion:Fraktion der SPDFälligkeit:12.07.2022
Antwort von:Bezirksamt Mitte von BerlinBeantwortet:14.09.2022
Parlament:BVV Mitte von BerlinErledigt:14.09.2022
  Erfasst:14.09.2022
  Geändert:
 
Betreff:Nutzung von Gehwegen durch Lieferdienste
Anlagen:
1. Eingang KA vom 01.06.2022
2. Antwort vom 14.09.2022
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Bezirksamt bei Baugenehmigungen zur (Um-) Nutzung von Gewerbeflächen für Lieferdienste (z. B. Pizza- oder Lebensmittellieferdienste) die Nutzung von Gehwegen zum Abstellen von Fahrzeugen und Waren zu versagen?
  2. Wurde die (Um-)Nutzung von Gewerbeflächen für einen Lieferdienst in den vergangenen Jahren mit Hinweis auf fehlende Stellflächen für PKW, Fahrräder oder andere Fahrzeuge untersagt?
  3. Welche Auflagen werden bei der Genehmigung üblicherweise erteilt?
  4. Wie viele Parkberechtigungen werden in den Parkraumbewirtschaftungszonen für Lieferdienste erteilt?
  5. Welche Möglichkeiten haben die Mitarbeiter:innen der Parkraumbewirtschaftung, auf das Abstellen von Fahrzeugen und Waren auf den Gehwegen Einfluss zu nehmen?
  6. Der Senat plant meines Wissens neue Regelungen für Anbieter von E-Scootern und anderen Kleinfahrzeugen. Werden in diesem Zusammenhang auch Regulierungen für (gewerbliche) Kleinfahrzeuge von Lieferdiensten diskutiert, und welche Haltung nimmt das BA in diesen Beratungen ein?

 

 
 

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