Kleine Anfrage - 1166/V
Schriftliche Anfrage:
Vorbemerkung:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Leitfaden „Sicherung des Fuß- und Radverkehrs bei temporären Verkehrsmaßnahmen – Leitfaden für das Verkehrsmanagement“ veröffentlicht, der allerdings nur für Hauptstraßen gelten soll. (so: https://changing-cities.org/neue-regelungen-fuer-berliner-baustellen-zuerst-nur-auf-hauptstrassen/)
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wird das Bezirksamt auch bei Anordnungen in Nebenstraßen die Vorgaben des Leitfadens beachten, und wenn nein, weshalb nicht?
2. Wie wird die ordnungsgemäße Ausführung von baustellenbedingten Verkehrsmaßnahmen sichergestellt?
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