Kleine Anfrage - 1041/V  

 
 
Nummer:1041/VEingang:08.12.2020
Eingereicht durch:Hauptenbuchner, Andreas
Weitergabe:08.12.2020
Fraktion:Fraktion der SPDFälligkeit:23.01.2021
Antwort von:Bezirksamt Mitte von BerlinBeantwortet:18.01.2021
Parlament:BVV Mitte von BerlinErledigt:18.01.2021
  Erfasst:18.01.2021
  Geändert:
 
Betreff:Existenzsichernde Leistungen nach Wohngeldgesetz - schnell dort wo sie gebraucht werden?
Anlagen:
1. Eingang SchrA SPD
2. Antwort vom 18.01.2021
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Schriftliche Anfragen: Eingangstext

 

1. Zum Fachverfahren hinsichtlich Leistungen nach dem Wohngeldgesetz:

a) Welche(s) Fachverfahren wird/werden verwendet, um die Leistungen des Wohngeldgesetz zu administrieren und seit wann ist/sind diese(s) im Einsatz?

b) Inwieweit ist eine Anwendung auch in anderen Berliner Bezirken bzw. auch in Kommunen außerhalb Berlins gegeben?

c) Welche Verbesserungen hinsichtlich der Fachverfahren werden aus Sicht des Bezirksamts für notwendig bzw. hilfreich erachtet um den gesamten Prozess von der Antragserfassung, -prüfung, Leistungsberechnung und -bescheidung zu beschleunigen?

d) Inwieweit ist das Fachverfahren bereits E-Government geeignet und wo muss nachgebessert werden? Welche speziellen Anpassungsbedarfe ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der Arbeit im Home-Office?

e) In welchen Arbeitsgruppen und Runden wurden und werden die Bedarfe aus den vorangegangenen Teilfragen bislang erörtert und wann ist mit Verbesserungen zu rechnen, bzw. woran hakt es aktuell die Fachverfahren bedarfsgerecht weiterzuentwickeln?

f) Inwieweit erfasst das Fachverfahren die einzelnen Schritte des Verfahrens und der Kommunikation zwischen Antragstellenden und Amt, darunter Antragsdatum und Entscheidungsdatum, und lässt standardisierte Reports über Verfahrensdauern zu - und wenn nein, warum nicht?

 

2. Zum Verfahren bei Antragstellung nach Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
a) Inwieweit ist eine persönliche Vorsprache notwendig?
b) Inwieweit ist eine Übermittlung von beizubringenden Unterlagen elektronisch möglich (wie genau: E-Mail? Upload?)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, über welche Hauptkanäle wird dies kommuniziert?
c) Welche Probleme treten (entsprechend der Erfahrungswerte der Mitarbeiter*innen) bei Vorsprache bzw. im Prozess der Antragstellung gehäuft auf mit der Folge, dass Anträge entweder
c1) unterbleiben
ODER c2) abzulehnen sind? (Hier bitte explizit auch benennen, in wie vielen Fällen Ablehnungen aufgrund mangelnder Mitwirkung erfolgen)
d) Innerhalb welcher Zeit sollte ein Antrag (nach Vorliegen aller dafür notwendiger Unterlagen) aus Sicht des Bezirksamts grundsätzlich abschließend bearbeitet und beschieden sein (Zielwert zur Bearbeitungsdauer)? Inwieweit ist hier zwischen Erst- und Folgeantrag zu unterscheiden? Dürfte eine entsprechende Bearbeitung innerhalb von 7 Kalendertagen in der Mehrheit der Fälle gewährleistet sein?

3. Zur Datenlage im Bereich Wohngeld:
a) Wie viele Anträge auf welche Leistungen nach dem WoGG wurden jeweils im ersten Halbjahr 2017, 2018, 2019 und 2020 gestellt (inkl. Weiterbewilligungsanträge)?
b) Wie viele der Anträge zu a) wurden abgelehnt, wie viele positiv beschieden?
c) Zur Bearbeitungsdauer: Wie lange dauerte ein Antrag im Mittel (Median) jeweils bezogen auf die Daten aus a)?
d) Wie hoch war jeweils der Anteil der Anträge aus a) bei denen dieser Zielwert zur Bearbeitungsdauer eingehalten werden konnte?
[Es wird um Darstellung der Antworten zu dieser Frage 3 in tabellarischer Form gebeten, dabei sollte grundsätzlich zwischen verschiedenen Leistungsarten sowie Erst- und Folgeantrag unterschieden werden, jeweils soweit dies möglich ist.]

4. Zum Prozess bei Verzögerungen:
a) Inwieweit erhalten Leistungssuchende Nachricht, wenn die Prüfung des Antrags längere Zeit in Anspruch nimmt? Wenn nein, auf welchem Wege können sich Antragstellende über den Stand ihrer Antragsbearbeitung informieren und wo werden diese Kommunikationskanäle kommuniziert?

b) Inwieweit kommt in diesen Fällen eine vorläufige Bescheidung in Betracht? Ab welcher Dauer ist von einer „ngeren Dauer in diesem Sinne auszugehen, so dass eine vorläufige Bescheidung geprüft werden sollte? Welche Normen, inkl. Rundschreiben und interner Anweisungen, kommen dabei zur Anwendung?

c) Inwieweit sind die vorläufigen Bescheidungen separat zu beantragen und inwieweit wird dies den Betroffenen auch mitgeteilt?

d) In welchen Fallkonstellation und nach welchen Vorschriften ist es zulässig - bzw. ggf. sogar notwendig - weitere Unterlagen einzuholen, weil die bereits eingeholten Unterlagen aufgrund von Verzögerungen in der Antragsbearbeitung zwischenzeitlich (ohne Verschulden des Leistungssuchenden) nicht mehr aktuell sind (z.B. Einkommensnachweise)?

e) Inwieweit kommuniziert das Bezirksamt mit Antragstellenden nach dem Wohngeldgesetz nicht nur auf dem postalischen Weg, sondern daneben auch per Telefon oder E-Mail (und wenn nein: warum)?

5. Wie viele Anträge im Sinne dieser Anträge sind derzeit (bei Antwort bitte Stichtag benennen) ohne Entscheidung / Bescheidung?

 

Soweit es derzeit aktuell viele Verzögerungen (einen „Antragsrückstau“) gibt:
a) Inwieweit ist diese Situation der Pandemie geschuldet, dergestalt, dass Antragszahlen zugenommen haben?

b) Inwieweit ist diese Situation der Pandemie geschuldet, dergestalt, dass weniger Menschen in der Sachbearbeitung zur Verfügung stehen, da diese im Gesundheitsamt unterstützen?

c) Inwieweit ist diese Situation der Pandemie geschuldet, dergestalt, dass weniger Menschen in der Sachbearbeitung zur Verfügung stehen, da diese krank sind bzw. aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe derzeit nicht arbeitsfähig?

d) Welche anderen Faktoren führen ggf. noch zu Verzögerungen?
 

e) Welche Ideen und Lösungsansätze gibt es die Leistungsbearbeitung weiter zu beschleunigen und wie ist bereits der Umsetzungsstand hierbei?

 

 

 
 

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