Bürger*innenanfragen

Symbolbild eines Kopfes mit einem Fragezeichen in der Mitte. Der Kopf ist umgeben von einem Labyrinth

Einwohner*innenanfrage

gem. §43 BezVG… – Einwohner*innenfragestunde
  1. In jeder ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung soll eine Einwohner*innenfragestunde eingerichtet werden.
  2. Das Bezirksamt ist verpflichtet, in der Einwohner*innenfragestunde Stellung zu nehmen.
  3. Die Einwohner*innenfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV).
  4. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.