Zuwendungen an Freie Träger

Imperia-Bild-querformat - soz Trägerhilfe

Das Amt für Soziales des Bezirksamtes Mitte ist für die Förderung von Vereinen und Organisationen für soziale Zwecke zuständig.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechts, gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) in Verbindung mit § 44 LHO sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).

Zur Zeit erhalten verschiedene Projekte Förderungen:

  • Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
  • kieznahe Angebote im sozialen Bereich wie Rechtsberatungen, Seniorenangebote, Nachbarschaftszentren und Mehrgenerationenhäuser
  • Kältehilfeprojekte wie Nachtcafés und Notübernachtungen mit ärztlicher Versorgung von Obdachlosen in den Wintermonaten
  • Versorgung- und Beratungsangebote für Menschen in Notsituationen wie Wohnungslosentagesstätten, ganzjährige Obdachlosentreffpunkte, Spätcafés und Suppenküchen
  • Allgemeine unabhängige Sozialberatung

Antragstellung der Kältehilfe / weitere Projekte

  • Anträge für Kältehilfeprojekte für den Zeitraum 01.10. bis 31.12.2024 bzw. 01.11. bis 31.12.2024 sind bis zum 31.07.2024 zu stellen.
  • Anträge für Kältehilfeprojekte für den Zeitraum 01.01. bis 31.03.2025 bzw. 01.01. bis 30.04.2025 sind bis zum 31.10.2024 zu stellen.

Alle anderen Projekte (ohne Kältehilfe):

  • Anträge für alle anderen Projekte für das Jahr 2025 sind bis zum 31.10.2024 zu stellen

Die Abgabefristen sind unbedingt einzuhalten!

Vordrucke / Vorschriften:

  • Mittelabruf letzte Rate.docx

    DOCX-Dokument (28.0 kB)