Aktuelles zum Coronavirus
Hier finden Sie alle Informationen der Senatsverwaltungen: www.berlin.de/corona
Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein am Standort Bürgeramt Rathaus Tiergarten

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie!
Um der erhöhten Terminnachfrage besser gerecht zu werden, erweitert das Bürgeramt ab dem 01.10.2020 die Öffnungszeiten.
Diese Erweiterung ist befristet bis zum 31.03.2021.
Die neuen Terminangebotszeiten lauten wie oben abgebildet.
In Notfällen und für die Ausgabe dringend benötigter fertig gestellter Personaldokumente können die Bewohner*innen des Bezirks Mitte Termine per E-Mail unter folgender Adresse vereinbaren:
notfalltermin@ba-mitte.berlin.de
Bitte nennen Sie in Ihrer E-Mail eine Telefonnummer, unter der wir Sie zwecks genauer Terminabsprache zurückrufen können!
Ansonsten gilt:
Beantragte Personaldokumente können ausschließlich mit Termin abgeholt werden.
- Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich.
- Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum Raum 39-40, Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:
- Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden., da es sonst zu Zeitverzögerungen im Terminablauf führt.
- Am Standort Rathaus Tiergarten kann nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN bezahlt werden (keine Barzahlung) !
- Am Standort ist ein SPEED CAPTURE – Der neue Ausweis-Automat vorhanden.
Bitte wählen Sie am Ausweis-Automat, für welches Dokument Sie
Daten erfassen möchten.
Die mehrfache Verwendung der einmal erfassten Daten für die
zeitgleiche Beantragung weiterer Dokumente, außer Fahrerlaubnisse, ist im Entgelt
enthalten.
Der Einzug des Entgelts in Höhe von 5,00 Euro erfolgt bei der Beantragung.
BITTE BEACHTEN SIE: Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
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- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
- Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung.
Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein
Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Adresse der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden. Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der KFZ-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.
Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung Kraftfahrzeug ummelden – nach einem Umzug nach Berlin und beachten die weiterführenden Informationen zum Thema Kennzeichenmitnahme.
Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
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ggf. Fahrzeugbrief
Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
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ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
(Sofern der Halter eine juristische Person ist)
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ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist)
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ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist)
Gebühren
11,10 Euro für die Änderung bei der KFZ-Zulassungsbehörde Berlin (Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei Erfüllung der oben benannten Voraussetzung bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Bürgeramt Rathaus Tiergarten
Nahverkehr
S-Bahn Bellevue
U-Bahn U Turmstraße U9
Bus 101, 123, 245, M 27