Der Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste, Stephan von Dassel, informiert:
Trotz vieler Ankündigungen zu organisatorischen Verbesserungen erreichen das Bezirksamt nach wie vor tägliche dutzende Hinweise, dass Abläufe des LAGeSo zu Lasten der Flüchtlinge nicht funktionieren.
Der Jahreswechsel muss daher genutzt werden, die Funktionalität des LAGeSo mit schnell umsetzbaren Maßnahmen wiederherzustellen.
Die Vorschläge im Einzelnen:
- Alle bereits ausgestellten Kostenübernahmen werden pauschal bis zum 15. Januar 2016 verlängert.
- Kostenübernahmen gelten grundsätzlich über das Ablaufdatum hinaus, sofern bis zum Ablaufdatum kein neuer Termin angeboten und durchgeführt wurde.
- Alle Erstaufnahme-, Gemeinschafts- und Notunterkünfte bekommen eine pauschale Kostenzusage für die Unterbringung und Verpflegung von nicht registrierten Flüchtlingen bis zum 15. Januar.
- Zur Senkung der hohen Krankheitsquote bei den LAGeSo-Beschäftigten wird ab sofort eine Arbeitszeitgarantie für die Beschäftigten eingeführt. Die (Vollzeit)Beschäftigten können wählen zwischen einem 8 Stunden Arbeitstag ohne Überstunden und einem Arbeitstag von bis zu 10 Stunden. Überstunden werden vergütet. Auf freiwilliger Basis und gegen Vergütung sollen Beschäftigte des LAGeSo an den Feiertagen bis zum 4. Januar die Aktenordnung verbessern.
- Es werden nur so viele Termine angeboten, wie das LAGeSo verlässlich an einem Tag abarbeiten kann. Alle Termine werden im Internet veröffentlicht. .
- Krankenscheine werden ab sofort auch in den Einrichtungen ausgegeben.
- Die Bezahlung bis zum 11.12. 2015 eingegangener Rechnungen von Betreibern von Notunterkünften und von Hostels und Hotels wird auf freiwilliger Basis zwei Bezirken übertragen. (Der Bezirk Mitte hatte bereits vor mehreren Wochen angeboten, befristet Sachbearbeitung für das LAGeSo zu übernehmen). Die ausgewählten Bezirke bilden jeweils ein Team aus freiwilligen Bezirksbeschäftigten (ggf. auch anderer Bezirke), deren Überstunden vergütet werden.
Im Hostelbereich werden vorrangig die Rechnungen von steuerlich registrierten und baurechtlich genehmigten Beherbergungsbetrieben bezahlt. Sofern die Unterbringungssituation in den Beherbergungsbetrieben als Grundlage für die jeweilige Rechnung nicht mehr eindeutig rekonstruierbar ist, geht dies zu Lasten des Landes Berlin. Die Rechnungen von Unterkünften, die über keine baurechtliche oder gewerberechtliche Genehmigung verfügen oder Ferienwohnungen, die über keinen Bestandsschutz verfügen, sollen nicht bezahlt werden.
- Der Senat schließt ab sofort mit möglichst vielen Hostels Pauschalverträge zur Unterbringung von Flüchtlingen mit einer Laufzeit von einem Jahr ab. Eine Unterbringung in Sporthallen oder in den Tempelhof-Hangars erfolgt nur, wenn keine Unterbringung in Hostels möglich ist.
- Das mit der Wohnungsakquise und –vermittlung für Flüchtlinge beauftragte Evangelische Fürsorgewerk (EJF) wird bevollmächtigt für die Leistungsbehörden Mietkostenzusagen zu treffen, sofern die Werte der AV-Wohnen eingehalten werden. Alle Leistungsbehörden (LAGeSo, Jobcenter und Sozialämter) benennen einen Ansprechpartner/in, um Anfragen für Mietkostenübernahmen sofort bescheiden zu können.
- Es wird innerhalb von 10 Tagen ein mehrsprachiges Informationsblatt des Landes Berlin aufgelegt, das alle wesentlichen Informationen (Registrierung, Antrag auf Asyl, Hilfe bei Krankheit, Unterbringung, Verpflegung, Sprachkurse, Stadtplan…. ) für neu in Berlin ankommende Flüchtlinge enthält.
- Das Land Berlin stockt das Programm des Bundesfreiwilligendienstes um 1.000 Plätze aus eigenen Mitteln auf, um die ehrenamtliche Unterstützung zu sichern. Allen Ehrenamtlichen wird angeboten, sich in den bezirklichen Sozialkommissionen registrieren zu lassen, um Versicherungsschutz und eine Mindestaufwandsentschädigung zu erhalten.
Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Stephan von Dassel, Tel.: (030) 9018-42660