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Zeltcamp auf dem Pariser Platz

Pressemitteilung vom 29.10.2012

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Carsten Spallek, informiert:

Das Bezirksamt Mitte hatte bereits am 07. Juli 2009 einen Positiv-/Negativkatalog zur Genehmigung von Sondernutzungen der Straßen und Plätze im Bezirk Mitte beschlossen und damit auch Grundsätze zur Definition eines überwiegenden öffentlichen Interesses an Sondernutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen an ausgewählten Orten im zentralen Bereich von Berlin verabschiedet.

Für alle Entscheidungen gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Straßenbehörde kann daher keine dauerhaften Zeltstädte auf dem Pariser Platz genehmigen, eine Genehmigung kann auch nicht anlässlich einer Demonstration erfolgen. Anderenfalls müsste damit gerechnet werden, dass sich künftig aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes solche Zeltaufbauten häufen würden.

Natürlich darf sich die Gruppe der Flüchtlinge auf dem Pariser Platz versammeln, die Bestätigung der Versammlungsbehörde liegt vor, aber alle Übernachtungsgegenstände müssen als unerlaubte Sondernutzung betrachtet werden.

Medienkontakt :
Bezirksamt Mitte; Bezirksstadtrat Carsten Spallek, Telefon 9018 44600