Fahrradstraße in der Trift- und Gerichtstraße

Pressemitteilung Nr. 280/2022 vom 14.10.2022

Die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Dr. Almut Neumann, informiert:

Mitte soll grüner und vor allem fahrradfreundlicher werden! Deshalb werden im Bezirk weitere Fahrradstraßen errichtet. Im Herbst 2022 beginnt der Bau einer Fahrradstraße in der Triftstraße und der Gerichtstraße Höhe Max-Josef-Metzger-Platz. Für zusätzliche Sicherheit unterstützen – neben der Beschilderung der Fahrradstraße – Markierungen die neuen Verkehrsregelungen. An den Kreuzungen werden für Fußgänger*innen einfache Überquerungsmöglichkeiten der Straße geschaffen.

Das Befahren der entsprechenden Straßenabschnitte durch den Kraftfahrzeugverkehr bleibt zukünftig Anlieger*innen vorbehalten. Für diese gelten dann aber gegenläufige Einbahnstraßenregelungen, die das Durchfahren der Straße ohne Anliegen verhindern sollen.

Zur Erhöhung der Stellplatzkapazitäten werden ergänzend 280 Stellplätze für Fahrräder sowie für Lastenräder und Sharing-Anbieter hergestellt.

Die Bautätigkeiten beginnen am 17. Oktober 2022. Dabei wird zuerst der Asphalt an verschiedenen Stellen saniert und anschließend werden die Beschilderungs- und Markierungsarbeiten durchgeführt. Dazu werden abschnittsweise die Kreuzungen und angrenzenden Abschnitte für je zwei Wochen beginnend mit der Triftstraße/Genter Straße und der Gerichtstraße/Ruheplatzstraße voll gesperrt.

Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann: „Wir rollen in Mitte Stück für Stück das Fahrradnetz aus. Die Trift- und Gerichtstraße ist eine wichtige Route im Wedding. Ich freue mich sehr, dass diese nun zu einer Fahrradstraße nach neusten Standards wird, in der der Radverkehr wirklich Vorrang hat. Indem der Kfz-Durchgangsverkehr hier effektiv unterbunden wird, wird sich auch die Sicherheit für Fußgänger*innen erhöhen – so z.B. für die Kinder, die dort zur Leo-Lionni-Grundschule laufen.“

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?

  • Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Verbunden mit dem Zusatzschild („Anlieger frei“) dürfen Autos, Lkws und Motorräder hier nur mit einem berechtigten Anliegen fahren.
  • Radfahrer*innen gehört die gesamte Fahrbahnbreite, sie dürfen jederzeit nebeneinander fahren.
  • Radfahrer*innen geben die Geschwindigkeit vor. Für alle gilt maximal Tempo 30 km/h.

Mehr über die Fahrradstraßen in Mitte erfahren Sie unter: www.berlin.de/fahrradstrasse

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de