Vaterschaftsanerkennung erklären am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

(Stand: 13.12.2023)

Seit August 2022 wurden die Termine für Eheschließungen im Bezirk auf ein Minimum reduziert. Auch werden seitdem Sterbefälle und Geburten vorrangig beurkundet. Andere Aufgaben, wie Anmeldungen von Eheschließungen und Erklärungen zum Namen oder der Vaterschaft sowie Mutterschaft, können nur mit deutlicher Verzögerung bearbeitet werden.
Die Standesbeamten können aufgrund der überdimensionalen Belastung auch im Jahr 2024 nur an wenigen ausgewählten Tagen Termine für Eheschließungen anbieten. Eine verlässlichere Auskunft ist wegen der noch immer bestehenden personellen Unterbesetzung im Standesamt nicht möglich.
Das Standesamt konnte für 2024 zwar neue Standesbeamtinnen und Standesbeamten gewinnen. Eine leichte Entspannung der Situation ist allerdings erst nach Abschluss der Zusatzausbildung für das Standesamt zu erwarten.
Eine wirkliche Verbesserung der Situation für die Bürgerinnen und Bürger ist damit allerdings nicht zu erreichen. Dafür müssten den Bezirken endlich deutlich mehr Stellen für Standesbeamtinnen und Standesbeamte vom Land Berlin zur Verfügung gestellt werden. Mit der wachsenden Bevölkerungszahl steigen nicht nur die Fallzahlen im Standesamt, auch wurden den Standesbeamtinnen und Standesbeamten mit einer Gesetzesänderung bereits im November 2022 zusätzliche Aufgaben übertragen.
Auch in den Jahren 2024 und 2025 kommen mit der Änderung des Namensrechts und des Selbstbestimmungsgesetzes weitere neue Aufgaben hinzu, die ohne weitere Standesbeamtinnen und Standesbeamte nicht erfüllt werden können.
Trotz mehrerer Hinweise und Gespräche hat das Land Berlin keine weiteren Stellen im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Standesämter vorgesehen. Bedauerlicherweise wurde auch im Bezirk der in den Haushaltsberatungen beantragten Schaffung einer dringend benötigten zusätzlichen Stelle nicht entsprochen.
Juliane Witt
Bezirksstadträtin für Soziales und Bürgerdienste

Derzeit sind keine Terminbuchungen zur persönlichen Vorsprache im Standesamt möglich sind. Die Standesbeamtinnen unternehmen alles ihnen Mögliche, um die Vielzahl der vorliegenden Anmeldungen von Eheschließungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Dennoch kann es insbesondere bei der Prüfung der Ehefähigkeit zu erheblichen Wartezeiten kommen. Wir bitten zudem, von Sachstandsnachfragen und spontanen Vorsprachen ohne Termin abzusehen.

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Kontakt

  • Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
  • Standesamt Marzahn-Hellersdorf
  • Alice-Salomon-Platz 3 12627 Berlin
  • Postanschrift
    12591 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90293-2183
  • Homepage

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Vaterschaftsanerkennung
Aufgrund personeller Engpässe können im Standesamt Marzahn-Hellersdorf voraussichtlich bis auf Weiteres keine Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung entgegengenommen werden.
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Erklärung sind auch Jugendämter und Notare. Dort können Sie zusätzlich, wenn gewünscht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben.
Auf der Internetseite des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf gibt es dazu ausführliche Informationen.

  • Sterbefälle anzeigen
Bestattungsunternehmen können dienstags und donnerstags jeweils von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr die gesonderte Terminsprechzeit nutzen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin auf unserer neuen Internetseite, um Sterbefälle anzuzeigen!

  • Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
Die Zusendung von Geburtsurkunden für die Erstbeurkundung Neugeborener erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Gegebenenfalls erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch oder per Post.

  • Erreichbarkeit (telefonisch)
Für dringende Fragen erreichen Sie das Standesamt montags und donnerstags jeweils von 09:00 bis 10:00 Uhr telefonisch unter (030) 90293-2177. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer außerhalb der telefonischen Sprechzeiten nicht erreichbar ist.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Vaterschaftsanerkennung erklären

Bei verheirateten Frauen ist kraft Gesetzes immer ihr Ehemann der Vater des Kindes. Wenn die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet ist, bedarf es zur Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung. Die Vaterschaftsanerkennung sowie die dafür notwendige Zustimmungserklärung der Kindesmutter, bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Ohne eine vorherige Vaterschaftsanerkennung kann der Vater nicht in den Geburtseintrag des Kindes eingetragen werden.

Eine Vaterschaftsanerkennung in Verbindung mit einer Sorgeerklärung können Sie kostenfrei bei Ihrem zuständigen Jugendamt machen sowie gebührenpflichtig bei einem Notar oder Ihrem zuständigen Standesamt. Im Standesamt findet nur die Vaterschaftsanerkennung statt aber keine Sorgeerklärung. Die Vaterschaftsanerkennung kann vor- und nachgeburtlich gemacht werden. Für eine Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist es dringend notwendig vorher einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorge beim Jugendamt oder Notar gemacht haben, ist es dringend notwendig ein Exemplar im Original für die Geburtsbeurkundung im Standesamt abzugeben.

Voraussetzungen

  • Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
    Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendamt des Wohnsitzes und Notare.
  • Sie und die Mutter des Kindes sind nicht miteinander verheiratet.
  • Ggf. beeidigter Dolmetscher
    Sind die Eltern der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Eltern hinzuzuziehen.
  • Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen
  • Minderjährige Mütter und Väter müssen zur Vorsprache eine sorgeberechtigte Person mitbringen
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eltern (im Original)
  • Geburtsurkunden der Eltern
    Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen Sie hierfür Nachweise vorlegen (z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung, Eheurkunde).
  • Mutterpass
    Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt
  • Geburtsurkunde des Kindes
    Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft nach der Geburt
    • Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Standesamt, müssen Sie die Geburtsurkunde nur dann vorlegen, wenn die Geburt in einem anderen Standesamt beurkundet wurde.
    • Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Jugendamt Ihres Wohnsitzes oder vor einem Notar, müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes immer vorlegen.

Gebühren

  • 40,00 Euro: für die Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung im Standesamt
  • keine: im Jugendamt
  • Bei Notaren ist die Vaterschaftsanerkennung gebührenfrei jedoch in Verbindung einer Sorgeerklärung gebührenpflichtig

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt - Die Vaterschaftsanerkennungen kann in der Regel in jedem Standesamt beurkundet werden. - Hier müssen Sie, weil in den Standesämtern teilweise keine offenen Sprechstunden angeboten werden, ggf. einen Termin vereinbaren.
  • Jugendamt des Wohnsitzes des Kindes, bzw. der Mutter - Hier müssen Sie, weil in Jugendämtern teilweise keine offenen Sprechstunden angeboten werden, ggf. einen Termin vereinbaren.
  • Notare

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