Drucksache - 1752/V
Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen
"vzb1164/II…." , liegt elektronisch nicht vollständig vor Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 08.12.04 Vorlage
zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 27.01.05 1. Gegenstand der Vorlage: Maßnahmen zur Erhöhung von Ordnung
und Sicherheit -
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme
gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
07.12.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1164/II der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. Dr. Schmidt Dr. Heinrich Niemann Stellvertretende
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 29.11.04 Abt. Ökologische Stadtentwicklung 6700 NatUm L
Vorlage
für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung – Nr. 1164/II A. Gegenstand der Vorlage: Maßnahmen zur Erhöhung von Ordnung und
Sicherheit - B. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Herr Dr. Niemann C.1 Beschlussentwurf: 1. Das Bezirksamt stimmt der vorgelegten
Parkordnung zu C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage 1 E. Rechtsgrundlage: DenkmalschutzG vom 24. 04. 1995,
GrünanlagenG vom 24.11.1977; 2 F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: Finanzierung
erweiterter Leistungen des Wachschutzes erfolgt anteilig im Rahmen des
laufenden Haushaltes 2004/2005 durch die Abt. Ökologische Stadtentwicklung
sowie Abteilung Bildung, Kultur und Sport. Die Beschaffung der Schilder erfolgt
ebenfalls aus dem laufenden Haushalt der Abteilung Ökologische
Stadtentwicklung. G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Dr. Heinrich Niemann Bezirksstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung Anlagen Anlage 1 zur BA-Vorlage Nr. 1164/II Maßnahmen zur
Erhöhung von Ordnung und Sicherheit für das Denkmalensemble ”Schloss und Park
Biesdorf ” Begründung: Der
Schlosspark Biesdorf ist mit dem Schloss eines der schönsten Denkmalensembles
von Berlin und soll einem breiten Publikum als Kultur- und Erholungsstätte
erhalten werden. Der 14 ha
große Park hat gleichfalls eine besondere Bedeutung für den Naturschutz, weil
er aufgrund seines ausgeprägten Altbaumbestandes, seiner Hecken, Großgehölze,
ausgedehnten Wiesenflächen und nicht zuletzt wegen seines Teiches Lebensraum
für mehr als 40 Brutvogelarten, Fledermäuse, andere Kleinsäuger und Insekten
bietet. Im Jahr
1945 fanden zahlreiche sowjetische
Soldaten dort ihre letzte Ruhestätte, bevor sie auf den Parkfriedhof
Marzahn umgebettet wurden. Mitte der
Neunziger Jahre wurde der Schlosspark unter Denkmal- und Naturschutzkriterien
umfassend rekonstruiert. Dafür wurden mehr als 3,5 Mio. Euro Förder- und
Sponsorenmittel bereitgestellt. Neben der
einmalig schönen alten Lindenallee wurden Lesegarten, Teehaus, Eiskeller, Teich
mit Fontäne, Pleasureground und naturbelassene Wiesen wieder zu besonderen
Orten im Park. Jährlich
werden 200 T€ zur Pflege und Unterhaltung des Parkes aufgewendet, davon seit
1996 ca. 50 T€ zur Beseitigung von Vandalismusschäden. In den
letzten Jahren nahmen mutwillige Zerstörungen drastisch zu. Neben
kontinuierlicher Vermüllung und Glasscherben in den Wiesenflächen waren die
mehrfachen Zerstörungen am Lesegarten, am Teehaus und am Eiskeller, aber auch
das Anlegen von Feuerstellen unter Verwendung von abgesägten Bäumen und
Banklatten besonders gravierend. Am Schloss
haben unter großem Engagement der Stiftung Ost-West-Begegnungsstätte ”Schloss
Biesdorf ” e.V. seit mehreren Jahren Maßnahmen zur denkmalgerechten Herstellung
des Schlosses begonnen. Bereits im Verlauf der Bauarbeiten kam es auch am
Schloss immer wieder zu Schäden, z.B. durch Schmierereien und Zerstörung des
hochwertigen Putzes am Portikus. Seit 2003
suchten alle Beteiligten – Nutzergruppen einschließlich der Anwohner/-innen,
Heimatverein, Ball e.V., Verein Stiftung ”Schloss Biesdorf ”, BVV und
Jugend-BVV, Streetworker/innen und die beteiligten Ämter – nach einer Lösung,
Park und Schloss vor mutwilligen Zerstörungen zu bewahren. 2 Die
Besprechungen mündeten in den Konsens, beiliegende Parkordnung einzuführen, in
die die Vorschläge der Beteiligten eingeflossen sind. Die Jugendgruppen und die
Jugend-BVV haben ein besonderes Interesse daran, den Park als Aufenthaltsort
weiterhin zu nutzen und sich diesen Ort nicht durch einzelne Besucher/innen,
die die Regeln der Rücksichtnahme und Ordnung nicht akzeptieren, streitig
machen zu lassen. (Neben der Einführung einer Parkordnung wollen die
Jugendlichen einen Parkrat gründen, mit dem Pächter Veranstaltungen auf der
Parkbühne vereinbaren und eigene Leistungen zur Pflege des Parks erbringen.) Eindeutig
ist, dass die Jugendlichen als Nutzer nicht die Verantwortung für Ordnung und
Sicherheit im Park übernehmen können. Das Natur-
und Umweltamt sieht deshalb in Abstimmung mit der Abteilung Bildung, Kultur und
Sport vor, den Park morgens um 6.00 Uhr zu öffnen und um 23.00 Uhr zu schließen
und das Schloss in den seit 2003 durchgeführten Wachschutz einzubeziehen. Über
diese Entscheidung konnte keine Einigung mit den beteiligten Jugendlichen erzielt
werden. Die
Parkordnung sieht für die Nutzer neue Angebote vor: Sowohl der Weg vom
Alt-Biesdorf zur Biesdorfer Promenade als auch der Weg vom Blumberger Damm zur
Biesdorfer Promenade wird auch zur Fahrradnutzung freigegeben. Die Wiese am
Teich wird als Liegewiese ausgewiesen (Anlage 3). Die
Einführung der Parkordnung erfolgt in Verbindung mit der Verbesserung der
Öffentlichkeitsarbeit –Tafeln über die Geschichte und Bedeutung des
Denkmalensembles, Führungen in Park und Schloss, aber auch mit Appellen an die
Öffentlichkeit künftig den Park schützen. Der Park
wird weiterhin auf Antrag für Veranstaltungen, die sich mit dem
Denkmalcharakter des Ensembles und der angrenzenden Wohnbebauung vereinbaren
lassen, zur Verfügung stehen. Das
Bezirksamt, vertreten durch den BzStR für Ökologische Stadtentwicklung Herrn
Dr. Niemann, hat in mehreren Sitzungen, zuletzt am 11.10.04, erörtert, dass die
Schließung des Parks in den Nachtstunden als notwendig für den Schutz von
Schloss und Park vor weiteren gravierenden Schäden erachtet wird. Es folgt
somit dem BVV-Ersuchen Drs.-Nr. 1398/V vom 24.06.04 nicht. Über die
unterschiedlichen Positionen wurden in den Sitzungen der Jugend-BVV, die auf
Initiative der Vorsteherin der BVV Frau Wermke mehrfach zu diesem Thema tagte,
keine Einigung erzielt, obwohl das wachsende Verständnis der Jugendlichen
spürbar wurde. Das Bezirksamt wertet diese Sitzungen gemeinsam mit den
zuständigen Bezirksstadträten als Anhörung im Sinne des Ersuchens. Mit der
Festlegung von Öffnungszeiten für den Park, der Einbeziehung der Bewachung des
Schlosses und der Ausdehnung der Wachschutzzeit bei Abendveranstaltungen bis
1.30 Uhr folgt das Bezirksamt dem Anliegen inhaltlich, das der
BVV-Änderungsantrag DS-Nr. 1508/V vom 26.08.04 verfolgt. Die Verschiebung der
täglichen Wachschutzzeit bis 2.00 Uhr wird aufgrund der vorgesehenen
Parkordnung nicht als notwendig erachtet. Anlage 2 zur BA-Vorlage Nr. 1164/II Parkordnung für das Denkmalensemble Schloss
und Park Biesdorf
Schloss und
Park Biesdorf sind Denkmale der Bau- und Gartenkunst und bilden eines der
herausragendsten Ensembles der Hauptstadt Berlin. Mit dieser
Parkordnung bitten wir Sie, durch Ihr Verhalten dazu beizutragen, dass auch
andere Besucher/innen und nachfolgende Generationen sich daran erfreuen können. Darüber
hinaus hat der Park eine hohe Bedeutung für den Naturschutz. Für Schloss und Park gelten das Gesetz zum Schutz von Denkmalen in
Berlin vom 24.04.1995 und das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der
öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 24.11.1997. Bitte
beachten Sie: 1.
Öffnungszeiten
täglich von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr 2.
Das
Betreten des Parks geschieht auf eigene Gefahr. Bitte
unterstützen Sie uns bei der Erhaltung von Schloss und Park: ·
Bleiben
Sie auf den Wegen. ·
Nutzen
Sie nur diejenigen Wiesenflächen, die als Liegewiesen gekennzeichnet sind. ·
Für
Ihre Abfälle stehen Behälter bereit. ·
Bäume,
Sträucher, Rasen- und Wiesenflächen, andere Pflanzungen sowie Ausstattungen
dürfen nicht beschädigt werden. ·
Bitte
nehmen Sie Ihren Hund an die Leine und beseitigen Sie dessen Kot. ·
Vermeiden
Sie Lärm, der andere Parkbesucher/innen unzumutbar stört. ·
Es ist
nicht gestattet, zu zelten und zu übernachten. ·
Es ist
verboten, Feuer anzuzünden und zu unterhalten. ·
Es ist
verboten, im Teich zu angeln, zu baden oder ihn bei Eis zu betreten. ·
Die
Parkbühne mit Baulichkeiten und Flächen ist zum Angebot kultureller
Veranstaltungen verpachtet. Störungen dieser Nutzung sind zu unterlassen. Für Schloss
und Park gilt das Hausrecht. Das
widerrechtliche Eindringen in das Schloss (einschließlich Portikus,
Freitreppen, Altan, Loggien und Turm) und in den Park (einschließlich Teehaus,
Eiskeller und Baulichkeiten der Parkbühne) gilt als Hausfriedensbruch. Verstöße
gegen diese Ordnung werden straf- und zivilrechtlich verfolgt. Für Ihr
Verständnis dankt Ihnen das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin |
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