Drucksache - 2675/VIII
Frage 1: Wie lautet der aktuelle Stand zum geplanten Freibad in Marzahn-Hellersdorf (finanzielle Realisierung)?
Der Standort des Kombi-Bades ist nach wie vor nicht bestätigt. Deshalb wurde bisher kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Da die Erarbeitung von Gutachten erhebliche Mittel in Anspruch nimmt, wurden deshalb auch noch keine Gutachten beauftragt. Die im diesjährigen Haushalt für Gutachten der Bauleitplanung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden darüber hinaus bereits verbraucht. Erst, wenn die Entscheidung zum Standort gefallen ist, ist es sinnvoll, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Frage 2: In wieweit werden und wurden die Anwohnerinnen und Anwohner an der Realisierung des Freibads beteiligt?
Anwohnerinnen und Anwohner waren aufgerufen Vorschläge zur Suche von Standorten über die Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. Einige Vorschläge gingen hierzu ein. In der planerischen Umsetzung werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen sein, Ihre Anmerkungen, Bedenken oder Wünsche im Rahmen des einzuleitenden B-Plan-Verfahrens zu äußern.
Darüber hinaus plant das Bezirksamt, wenn Baureife hergestellt ist und (voraussichtlich) die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) den Bauauftrag vom Land erhalten, eine oder mehrere öffentliche Veranstaltungen zu konkreten Gestaltungswünschen und –möglichkeiten mit den BBB durchzuführen.
Frage 3: Welche Zeitschiene wird seitens des Bezirksamts zur Realisierung des Freibads anvisiert?
Die Aufstellung eines B-Planes mit der Nutzung Freibad/Kombibad nimmt im Regelverfahren erfahrungsgemäß 2 bis 3 Jahre in Anspruch. Sollte im besten Fall nahtlos mit dem Bau begonnen werden können, sind mit Vorplanungen, Antragsstellungen und Genehmigungsverfahren ebenfalls mit einer Bauzeit von 2 bis 3 Jahren zu rechnen sein.
Das Bezirksamt versucht schnell die Voraussetzungen seinerseits zu schaffen und hofft auf eine Genehmigung seitens der Landesebene bezüglich der Finanzierung. Die Berliner Bäder-Betriebe haben den Standort bereits besichtigt, für grundsätzlich geeignet erklärt und erkennen auch den Bedarf unseres Bezirkes nach einem Kombibad grundsätzlich an. Frage 4: In welchem Stadium sind die Vorarbeiten zur Änderung des B-Plans?
Der angedachte Vorzugsstandort des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf zur Errichtung eines Freibades befindet sich nicht in einem Geltungsbereich eines rechtskräftigen B-Planes. Insofern erübrigt sich eine Änderung eines B-Planes. Hier muss ein B-Plan aufgestellt werden. Der Standort befindet sich in einem Bereich, bei dem sich Vorhaben nach § 35 BauGB beurteilen würden, da hier kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorliegt. Frage 5: Wann ist mit der Änderung des B-Plans zu rechnen?
Diese Frage wurde mit der Frage 1 beantwortet. Nach der Entscheidung für den Standort und die Bereitstellung der notwendigen Planungsmittel wird mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes umgehend begonnen.
Gordon Lemm
BzStR SchulSportJugFam
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin