Drucksache - 1845/VIII
Ich frage das Bezirksamt:
Begründung: Kommunale Kultureinrichtungen befinden sich zumeist in Gebäuden und auf Grundstücken, deren Eigentümer das Bezirksamt ist. Da es sich bei der Pflege der Gebäude und Grundstücke im Wesentlichen um die Entwicklung und den Erhalt der Substanz dieses Eigentums handelt und nicht um die Möglichmachung, Erweiterung oder den Erhalt von Kulturangeboten, ist es angebracht festzustellen, welche Kostenstellen für die Maßnahmen belastet werden. |
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