Drucksache - 1815/VIII  

 
 
Betreff: Zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR BürgWohn
Verfasser:Braun, Thomas 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
21.11.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStR BürgWohn PDF-Dokument

Frage 1: Wie viele Ehen für Personen gleichen Geschlechts wurden seit dem Bundestagsbeschluss vom 30. Juni 2017 im Bezirk geschlossen und wie viele davon befanden sich vorher bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Im Standesamt Marzahn-Hellersdorf wurden seit dem Bundestagsbeschluss vom 30.06.2017 bis zum 19.11.2019

 

-          80 Ehen nach § 17a Personenstandsgesetz (PStG) bei bestehender Lebenspartnerschaft

-          146 Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen (davon 71 weiblich und 75 männlich)

 

geschlossen.

Frage 2: Mit welchen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit macht das Bezirksamt auf dieses neue Angebot aufmerksam?

Das Standesamt erteilt bei Anfragen hierzu entsprechende Auskunft und führt bei Bedarf Beratungen durch. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit seitens des Bezirksamtes zum Recht auf Eheschließung werden, wie auch bei sonstigen Eheschließungen, nicht vorgenommen.

 

 

 

 

Thomas Braun

BzStR rgWohn

 
 

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