Drucksache - 1746/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Bericht zu erarbeiten, in dem notwendige Maßnahmen dargestellt werden, um dem Ansinnen des BVV-Beschluss zu DS 1161/VIII „Bezirkseigene Immobilien statt Mietobjekte“ zu entsprechen. Hierbei ist auch aufzuführen, in welcher Größenordnung und an welchen bevorzugten Standorten der Ankauf von Flächen und Gebäuden als sinnvoll angesehen wird. Dabei ist auch darzustellen, welche Möglichkeiten der Senat zum Ankauf von Flächen und Gebäuden derzeit vorhält. Weiterhin wird ersucht, ebenfalls zu berücksichtigen, bei welchen Neubauvorhaben (z.B. Schulen) Synergieeffekte erzielt werden können. Der Bericht ist der BVV bis Juni 2020 zur Beratung vorzulegen. Begründung: Die Möglichkeiten, bezirkliche Leistungen und Angebote aus Mietobjekten perspektivisch in bezirkseigenen Räumlichkeiten unterzubringen, sind derzeit begrenzt. Nicht nur die grundsätzliche Verfügbarkeit von ausreichend Räumen spielt eine Rolle, sondern auch an welchem Standort eine bestimmte Leistung erbracht werden soll. Beispielsweise sind Bibliotheken in einem bestimmten Kiez verankert, es stehen jedoch nicht immer ausreichend bezirks- bzw. landeseigene Räume zur Verfügung. Daher ist eine Anmietung derzeit oftmals unausweichlich. Das Ergebnis der DS 1161/VIII ist eher unbefriedigend. Das grundsätzliche Ziel sollte vertieft geprüft und dessen Umsetzung forciert werden. Die Begründung der Drucksache 1161/VIII ist weiterhin gültig: „Die bezirkliche Verwaltung wächst. Schon jetzt stößt der Bezirk an seine Kapazitätsgrenzen. Jede bezirkseigene Immobilie muss genutzt werden. Eine Aufgabe von Immobilien ist nicht mehr tragbar. Gegebenenfalls müssen weitere Gebäude akquiriert werden. Eine wachsende Abhängigkeit von privaten Vermietern muss im Sinne einer handlungsfähigen Verwaltung vermieden werden. Die Diskussion um das Bürgeramt Biesdorf zeigt, dass eigene Gebäude im Vergleich zu privaten Vermietern langfristig eine stabile Arbeit der Bezirksverwaltung sichern.“
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