Drucksache - 1734/VIII  

 
 
Betreff: Zum „Klimastreik“ am 20. September: Wie beurteilt das Bezirksamt das Handeln der Kitas?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.10.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Frage 1: An welchen Kitas im BEZIRK Marzahn- Hellersdorf wurde es den Erziehungs-berechtigten freigestellt, ihre Kinder am 20. September zum „Klimastreik“ oder in die Kita zu schicken und wie viele Eltern haben jeweils für den „Klimastreik“ regulären Kitabesuch oder gar nichts optiert (Bitte nach Kita, Art der Anzahl der gewählten Option aufschlüsseln)?

Die Kindertagesstätten des Bezirk Marzahn-Hellersdorf sowie im gesamten Land Berlin befinden sich in freier Trägerschaft. Neben der Wahrnehmung des Auftrages gemäß Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) obliegt ihnen auch die  originäre Aufgabe der Dienst-und Fachaufsicht.

Zwischen Erziehungsberechtigten und dem Träger besteht ein rechtsrelevanter Betreuungsvertrag.

 

Grundsätzlich besteht für Kinder der Altersgruppe 0-bis unter 7 Jahre keine „Kitapflicht“. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder, neben Urlaub und Krankheit, auch an anderen Tagen von der Kita abmelden. Unentschuldigtes Fehlen, über einen längeren Zeitraum, kann zu vertragsrelevanten Konsequenzen führen. (§ VO Kita-FöG)

Vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf werden keine Statistiken zu optierten Abwesenheiten von Kindern und Eltern hinsichtlich von Veranstaltungen geführt bzw. abgefordert.

 

Frage 2: Welche Kitas haben Kinder durch Erzieher  oder Betreuer zum „Klimastreik“ begleitet, welche Altersgruppen betraf dies (Bitte nach Kitas und Altersgruppen-aufschlüsseln) und wurde für die Kinder, die nicht am „Klimastreik“ teilnehmen, eine reguläre Unterbringung in der selben Kita realisiert?  (Bitte nach Kita und Anzahl regulärer betreuter Kinder aufschlüsseln)?

Wie in Frage 1 bereits ausgeführt, werden vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf keine Statistiken zu optierten Abwesenheiten von Kindern und Eltern hinsichtlich von Veranstaltungen geführt bzw. abgefordert.

 

Auf stichprobenähnliche Nachfrage bei Kindertagesstätten ist davon auszugehen, dass Großveranstaltungen wie zum Beispiel „ Klimaschutz“ vor dem Hintergrund der Fürsorge- und Aufsichtspflicht mit Kindern im sensiblen Alter von 0-bis unter 7 Jahren nicht aufgesucht werden.

 

Frage 3: Stimmt das Bezirksamt der Aussage zu, dass wenn der Beutelsbacher Konsens nicht explizit für die politische Bildung in Kitas formuliert wurde, das darin formulierte Überwältigungsverbot in besonderem Maße  auch für Kinder im Vorschul-alter gilt, deren Urteilsfähigkeit  noch weit weniger ausgeprägt ist, als die von Schülern  und falls das Bezirksamt der Aussage nicht zustimmt, mit welcher Begründung?

Der Beutelsbacher Konsens (1976)  legt die Grundsätze für politische Bildung fest.

Das Berliner Bildungsprogramm (BBP) berücksichtigt inhaltlich  sowohl in der Struktur  (Bildungsverständnis, pädagogisches Handeln: Kompetenzen stärken, Gestaltung von Bildungsprozesses.....) als auch in den sechs Bildungsbereichen (Gesundheut, soziales und kulturelles Leben, Kommunikation: Sprachen, Schriftkultur und Medien, Kunst, Mathematik, Natur-Umwelt-Technik) die Entwicklungsphasen bezogen auf die relevante Altersgruppe der 0- bis unter 7 Jährigen.

 

Kindertageseinrichtungen werden gerne als Kinderstuben der Demokratie bezeichnet. „Kinder lernen Demokratie, indem sie Demokratie erleben und selbst leben“ (Vgl. Höhme-Serke/Behring/ Beyersdorff 2012)

In der Kita können Kinder frühzeitig lernen, wie es ist, gleichwertig und respektvoll mit sich und anderen umzugehen und die eigenen Anliegen und Interessen  zu vertreten, mit anderen zu teilen und auszuhandeln.

 

dagogen und Pädagoginnen hinterfragen ihre pädagogische Praxis, ihr Verhalten gegenüber Kindern, ihr Bild vom Kind und ihr eigenes Rollenverständnis.

Die Art und Weise des Aushandelns, der Ausdruck gegenseitiger Wertschätzung, die Bereitschaft Kritik zu äern und anzunehmen sowie die allgemeinen Umgangsformen sind wichtige Bestandteile der unmittelbaren Bildungswelt der Kinder.  Ein demokratisches Klima spürt das Kind in den vielfältigen Kontakten der Pädagogen und Pädagoginnen untereinander.“ (169 Vgl.Berliner Bildungsprogramm )

 

Die Kommunikation und die Zusammenarbeit im Team wirken so als Vorbild für Kinder bereits auch in dieser Altersgruppe.

 

Frage 4: Falls das Bezirksamt dieser Aussage (Punkt 4.) zustimmt, wie bringt das Überwältigungsgebot mit der begleiteten Teilnahme von Kindern aus Kitas  am „Klimastreik“ vom 20.September in Einklang, dessen politischen Ziele und Forderungen eindeutig nur eine ideologische Richtung unterstützen und dazu angetan ist, entsprechend frühe Prägung zu hinterlassen?

Siehe Beantwortung Frage 1 bis 2.

 

Frage 5: Wurden die Leistungen der Kitas abgerechnet, die mit ihren Schützlingen am „Klimastreik“ teilnahmen, wenn ja, welche Leistungen wurden auf der Abrechnung angegeben?

Die Kindertagesstätten sind grundsätzlich im Land Berlin Gutscheinfinanziert.

Seit dem 01. August 2018 sind Kita und Tagespflege für alle Kinder kostenfrei. Nur für das Mittagessen müssen die Eltern weiterhin einen Verpflegungsanteil von 23 Euro monatlich bezahlen.

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 
 

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