Drucksache - 1654/V
Die BVV möge beschließen: Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan 10-17-VE soll, wie im Bebauungsplanentwurf vom
24.06.2004 dargestellt, -
mit
den durch das Abwägungsergebnis vom 15.09.2004 beschlossenen Ergänzungen und -
mit
den Ergänzungen in Anlage 2 dieses Beschlusses zur Festsetzung kommen. Damit liegt
für die o.g. Grundstücke der Zustand der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB vor. Der
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 28.10.2004
o.g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig mit sechs Ja-Stimmen,
die Drucksache zu beschließen. |
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