Drucksache - 1692/VIII  

 
 
Betreff: Zum drohenden Verbot von Gummigranulat auf Kunstrasenplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:1. Kovalev, Robert
2. Schroeder, Bodo
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.10.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Vorsteherin:

Unser nächster Tagesordnungspunkt heißt Große Anfragen
und ich beginne mit der Großen Anfrage Drucksache 1692. Das ist eine Große Anfrage von der Fraktion der CDU „zum drohenden Verbot von Gummigranulat auf Kunstrasenplätzen“. Herr Kovalev, bitte.

 

Herr Kovalev:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, wertes Bezirksamt, liebe Bezirksverordnete und Gäste hier vor Ort und an den Empfangsgeräten,
nachdem wir drei Stunden gebraucht haben, um abschließend die Prioritäten zu behandeln, hätte ich nicht gedacht, dass ich noch die Ehre habe, meine Große Anfrage zum drohenden Verbot von Gummigranulat auf Kunstrasenplätzen zu begründen. Bevor ich das tue, würde ich Sie bitten, den Blick aus Marzahn-Hellersdorf gen Nordosten der Europäischen Union zu richten, und zwar, um konkret zu sein, nach Helsinki.
Warum? Dort sitzt die Europäische Chemikalienabteilung, welche Anfang 2019 beschlossen hat, Gummigranulat, welches auch auf Kunstrasenplätzen verwendet wird, als Mikroplastik einzustufen. Und im Zuge dessen ist es auch wichtig zu betrachten, was die Plastik-Strategie der Europäischen Kommission, welche Anfang 2018 beschlossen wurde, aussagt, und zwar, dass Mikroplastik in bestimmten Bereichen ab 2022 verboten werden sollte.
Warum ist das wichtig? Es ist wichtig, weil überall in Deutschland, um genau zu sein auf 5.000 Kunstrasenplätzen, eben dieses Gummigranulat, was eventuell verboten werden könnte, als Grundlage dient, um Verletzungen, Schürfwunden und auch gelenkschonend zu sein, und wir uns deshalb, auch wenn das jetzt kein Verbot ist, was in den nächsten Wochen ansteht oder in den nächsten Monaten - etwas ist, womit wir uns frühzeitig auseinandersetzen sollten. Wir sollten uns frühzeitig damit auseinandersetzen, welche Kunstrasenplätze wären bei uns im Bezirk davon betroffen und wie könnten wir frühzeitig reagieren, indem wir beispielsweise die Füllmasse Gummigranulat austauschen und wie könnten wir trotz allem, wenn solch eine EU-Richtlinie dann auf der Tagesordnung stehen sollte und wir verpflichtet sind, das umzusetzen, wie können wir auch sicherstellen, dass die Sportvereine bei uns im Bezirk ihren Spielbetrieb und ihren Wettkampfbetrieb weiterhin am Laufen halten können. Und so ist auch meine Anfrage zu verstehen.
Es ist keine Anfrage, die ein drohendes Verbot, das zeitnah kommen sollte, in den Fokus rücken sollte, sondern es ist ein mögliches Verbot, wo wir frühzeitig uns überlegen sollten, wie wir darauf reagieren würden. Und in diesem Sinne bin ich sehr gespannt auf die Beantwortung durch den zuständigen Herrn Stadtrat Lemm. Danke.

 

Vorsteherin:

Vielen Dank. Für’s Bezirksamt antwortet Herr Lemm. Bitte schön.

 

Herr Lemm:

Frau Vorsteherin, werte Verordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kovalev. Herr Ritter, ich werde Ihnen die Antwort dann nachreichen, als einen Fußballfan. Schönen Feierabend.
 

Zu Ihrer ersten Frage, Herr Kovalev:
Welche bezirklichen Kunstrasenplätze wären von der geplanten EU-Richtlinie zum Verbot von Gummigranulat betroffen?
Es wären bei uns im Bezirk insgesamt 7 Großspielfelder, die Kunstrasenflächen mit Gummigranulat beinhalten. Es sind im Einzelnen der Blumberger Damm 300/Glambecker Ring 90 – also um es kurz zu machen die Rudolf-Virchow mit ihrem Platz. Es ist einmal am Grabensprung 56, das ist die Walter-Felsenstein-Straße 16 in Marzahn, die Melanchthonstraße 52 d, der Teterower Ring 71, der Geraer Ring 30 a in Marzahn-Nord und die Schönagelstraße vom BSC Marzahn in Marzahn-Mitte.
Ebenfalls betroffen sind drei Jugendkleinspielfelder mit Gummigranulat – das ist einmal in der Kyritzer Straße vom Sartre-Gymnasium, in der Wittenberger Straße auch Marzahn-Nord und im Teterower Ring 71.

Zu Ihrer zweiten Frage:
Welche in der Planung befindlichen Kunstrasenplätze wären betroffen?
Also in der Planung heißt jetzt also neu zu bauenden oder zu sanierenden – das ist tatsächlich aktuell nur das eine Großspielfeld, welches wir in 2020 sanieren wollen – Sportanlage in der Lassaner Straße - Sie kennen ja den Verein -, da aktuell ein sandverfüllter Kunstrasen in Gummigranulat dort geplant ist.

Zu Ihrer dritten Frage, die ich zugleich mit der vierten beantworten muss und kann:
Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Nutzung betroffener Sportplätze langfristig sicherzustellen?
Das war ja Ihre Intention, die Sie gerade auch nochmal in der Begründung dargestellt haben. Und dann die vierte Frage:
In welchem Zeitraum soll ggf. die Umsetzung geplanter Maßnahmen erfolgen?
Da – Sie haben es in der Begründung gerade auch nochmal dargestellt. Es ist jetzt eine Frage, die sich sozusagen frühestmöglich mit diesem Thema beschäftigt und es ist ein Thema. Wir hatten ja auch im Sportausschuss schon dazu kurz debattiert. Trotzdem gilt ganz aktuell, dass das noch keine beschlossene Gesetzesprägungskraft entwickelt hat. Der Bezirk, also wir als Schul- und Sportamt vor allem, verfolgen und beobachten hier die Diskussion und die Entwicklung zum entsprechenden Sachverhalt. Da hier ja erstmal, Sie haben es gerade gesagt, die Entscheidung auf anderer politische Ebene, nämlich insbesondere der EU, maßgeblich ist.
 

Zusammenfassend ist eigentlich zu konstatieren, dass sich ein mögliches Verbot von Kunstrasen-Gummigranulat derzeit lediglich in der Prüfphase befindet. Konkrete Handlungserfordernisse und Maßnahmen können erst dann abgeleitet und ergriffen werden, wenn die anhängigen Prozesse tatsächlich absehbar in Änderungen der gegenwärtigen Rechtslage münden. Sollte es dazu kommen, gilt es zunächst, verhältnismäßige Maßnahmen zu treffen, beispielsweise dass nur neue Kunstrasenflächen betroffen sind und bestehende Sportplätze Bestandsgarantie genießen können. Auch wäre zu prüfen, ob Filteranlagen in Ablaufrinnen die Eintragung von Mikroplastik in die Umwelt vermeiden und so die Weiterverwendung von Plastikgranulat ermöglicht werden kann, zumindest bei den Bestandsplätzen. Bekannte Alternativen zum Kunstrasengranulat sind derzeit Kork, Sand, Hybridrasen – also sowohl halb Kunst- als auch halb Naturrasen – oder auch Kunstrasen ganz ohne Verfüllung. Als selbst aktiver Fußballer kann ich sagen, die spielen sich tatsächlich alle nicht gut. Wir haben in der übernächsten Woche eine Bezirksstadträtesitzung Sport und ich habe das Thema dort auch nochmal mit aufgenommen, weil natürlich in der Tat alle Bezirke und auch Bezirksämter und auch Sportvereine vielleicht nicht verunsichert sind, aber zumindest das Thema auf dem Schirm haben. Und ich wollte schon und würde schon gerne erfahren, inwiefern die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Bezirken hier Empfehlungen gibt, weil – wie gesagt – wir haben es angesprochen. Es ist in der Planung. Man kann vielleicht davon ausgehen, dass es zu einem Verbot entsprechend kommen wird. Inwiefern jetzt sozusagen auch schon die zukünftigen Planungen, die jetzt im nächsten Jahr dort mit anlaufen, die ja dann sozusagen auf dem Platz von Stern Kaulsdorf betreffen, da schon Berücksichtigung finden sollten, ist eben die Frage, zu der wir uns jetzt verständigen müssen. Stand jetzt müssen wir oder können wir davon ausgehen, dass wir dort auch mit Gummigranulat arbeiten werden. Vielleicht hat SenInn aber auch eine andere Empfehlung. Ich würde das natürlich im Sportausschuss dann auch kundtun.

 

Ich bleib mal gleich stehen.

 

Vorsteherin:

Herr Kovalev, bitte.

 

Herr Kovalev:

Vielen Dank, Frau Vorsteherin. Auch vielen Dank für die Antwort.
Wie wir gerade festgestellt haben, sind bei uns nicht nur ein oder zwei Kunstrasenplätze betroffen, sondern mir fällt eher gerade nicht ein, welcher Platz nicht betroffen wäre. Dem entsprechend stellt sich ja auch die Frage: Wenn damit rein hypothetisch zu rechnen ist, dass ein mögliches Verbot kommt, dann wäre es ja auch sinnvoll – und so ist ja auch diese Anfrage zu verstehen -, frühzeitig darauf zu reagieren und auch frühzeitig damit die Kosten im Rahmen zu halten. Das heißt, auch wenn jetzt schon Plätze in Planung sind oder künftig umgesetzt werden sollen, da schon zu beachten, welche anderen Füllmengen man beispielsweise verwenden kann, z.B. Kork würde mir als Beispiel einfallen, damit wir nicht irgendwann in zwei, drei oder vier Jahren vor der Situation stehen, dass wir allein diese sieben Großfeldplätze, die aus Kunstrasen bestehen und mit Gummigranulat gefüllt sind, dann austauschen müssen, und zwar schnellstmöglich, um diesen Spielbetrieb sicher zu stellen. Und meine Frage wäre dann in diesem Sinne:
Haben Sie schon einen ersten Kostenüberblick, was diese Maßnahmen in Gänze bedeuten würden, auch für unseren Haushalt?

 

Vorsteherin:

Bitte schön, Herr Lemm.

 

Herr Lemm:

Also ich teile erstmal Ihre Intention sozusagen, sich frühestmöglich mit dem Thema zu beschäftigen. So war … ??? … mit Ihrer Großen Anfrage verstanden. Einen Überblick über die Kosten habe ich jetzt nicht. Wir können uns aber natürlich daran orientieren, was wir gerade an der Lassaner Straße dort planen - also im Rahmen von knapp 400.000 Euro die entsprechende Sanierung bzw. Neuverlegung des entsprechenden Kunstrasens.
Ich glaube, davon ist mindestens auch bei den anderen Plätzen auszugehen, wenn wir von 7 Großspielfelder und 3 Kleinspielfeldern entsprechend reden, die irgendwann – darauf komme ich jetzt gleich noch – die irgendwann entsprechend umgerüstet werden müssen, wird also so in der Größenordnung von – wenn Sie mich nicht drauf festnageln – zwischen 3 und 5 Millionen dann sein, würde jetzt mal einfach mutmaßen, aber das ist jetzt wirklich nur anhand eines Beispiels ohne Überprüfung der konkreten Standorte einfach nur hochgerechnet. Die Frage, die sich uns eben stellt, ist tatsächlich:

a)   Wenn es kommt – und wir bleiben erstmal bei der Hypothese, dass es kommt, weil nur dann macht es ja Sinn, sich damit zu beschäftigen, aber es spricht ja momentan nichts dagegen – ab wann es dann tatsächlich umgesetzt wird bzw. Gesetzeskraft dann auch in den einzelnen Mitgliedsländern und dann auch Bundesländern entwickelt und

b)   ob es dafür dann auch noch Übergangsfristen bzw. Bestandsschutzregelungen gibt oder nicht,

das sind ja die entscheidenden Fragen, weil natürlich auch die Frage, ob wir jetzt im Jahr 2020 an der Lassaner Straße auf eine andere Befüllung umsteigen würden, schon natürlich davon abhängt, ob es dann einen relevanten Zeitraum betrifft. Also wir gehen mal aus, EU-Gesetzgebung, jeweils Umsetzung, Runterbrechung in nationale Gesetzgebung usw. Bis es dann zu einem relevanten Schutztatbestand kommt, der auch für bestehende Plätze gilt, sind wir vielleicht so bei 5, vielleicht auch bei 10 Jahren.
Die Frage ist, ob wir in 5 oder 10 Jahren nicht ohnehin wieder dran wären, sozusagen den Platz auch zu sanieren. Das muss mit bedacht werden. Grundsätzlich haben sich oder hat sich das Sportamt eher bewusst auch für das Gummigranulat entschieden, weil es schon noch gewisse Vorteile gegenüber den anderen, von mir genannten möglichen Befüllungen anbietet. Sie hatten jetzt den Kork nochmal genannt. Also die Erfahrungen, die wir hatten, dass Korkplätze in der Regel sehr wartungsintensiv sind, insbesondere bei starkem Wind oder auch bei Regenfällen verwischt er sich, der Kork, und dann wieder manuell mit raufgetragen werden. Es ist ein Ersatz. Es ist eine Alternative. Ich habe ihn auch mit genannt, auch nicht so ohne weiteres oder nicht so wartungslos zu nutzen und ist auch nicht unbedingt so beliebt bei allen Sportvereinen.
Ich nehme das, wie gerade schon gesagt, als Anlass, hier in die Debatte zu gehen. Ich werde mal sehen, was die Senatsverwaltung für Inneres dort empfiehlt, ob die zumindest einen zeitlichen Horizont angeben können, weil wir tatsächlich wissen, wir reden von 5 Jahren, hat es eine andere Konsequenz als wenn wir sagen, wir reden von 10 Jahren, und es wird auch für die Bestandsplätze gelten, weil dann müsste man natürlich in der Tat intensiver drüber nachdenken, ob jetzt gerade bei der Lassaner Straße es schon eine Relevanz hat – a) - und b) ob man dann vielleicht auch für künftige Investitionsplanung – nicht die jetzt in absehbarer Zeit anstehen, aber für künftige Investitionsplanungen – auch die entsprechenden Umrüstungen schon mit plant, damit es nicht zu dem Fall kommt, den Sie dargestellt haben. Danke.

 

Vorsteherin:

Vielen Dank. Bitte schön, Herr Glowatz.

 

Herr Glowatz:

Ich würde gern das Wortprotokoll beantragen.

 

Vorsteherin:

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Hoppe.

 

Herr Hoppe:

Vielen Dank, Frau Vorsteherin, Herr Lemm,
vielleicht – ich denke jetzt ein bisschen weiter. Das würde für mich bedeuten, dass der Berliner Sportbetrieb eingestellt werden muss, vielleicht auch in vielen Teilen Deutschlands. Und es wäre vielleicht mal angebracht, über den Berliner Sportverband und die Stadtregierung prüfen zu lassen, inwieweit diese geplanten Vorgaben der EU tatsächlich notwendig sind, denn wir haben ja viele Dinge, die von Kommissaren und Richtungen angedacht werden und die man ja prüfen könnte, ob die in diesem Umfang notwendig wären. Also für mich wäre das ein Szenarium, was zum Beispiel also den kompletten Spielbetrieb in vielen Ligen zum Erliegen bringen würde und das, denke ich mir, kann man ja eigentlich so nicht hinnehmen.

 

Vorsteherin:

Bitte schön, Herr Tielebein.

 

Herr Tielebein:

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,
nun sind ja die Bündnisgrünen nicht da und können jetzt hier nicht, finde ich, zu Recht darstellen, warum Mikroplastik insgesamt möglicher Weise ein Problem ist und nicht für den Sport jetzt an der Stelle gesprochen werden sollte, sondern auch möglicher Weise dafür, dass sich nun mal auch die Welt verändert. Und an der Stelle auch die Frage, welche Materialien werden wofür verwendet?
Ich habe den Stadtrat nicht so verstanden, dass, sollte so ein Verbot in Kraft treten, sofort alles stillgelegt werden muss, sondern, wenn, haben wir eine Vorlaufzeit. Habe ich richtig verstanden? Und dann habe ich auch, glaube ich, verstanden, dass es durchaus darum geht, bei neuen Sportanlagen bestimmtes Material nicht mehr zu verwenden, aber möglicher Weise, dass es einen Bestandsschutz bei bestehenden Anlagen gibt.
Also insofern, Herr Hoppe, kann ich nur empfehlen, jetzt keine Panik zu verbreiten. Wir sind in einem ganz frühen Stadium, so habe ich es verstanden. Die Kollegen von der CDU haben ja dieses frühe Stadium bewusst genutzt. Und selbst, wenn ein solches Verbot kommt, ist noch gar nicht klar, ob nicht ein Bestandsschutz für bestehende Anlagen existiert, aber in der Zukunft, wenn neue Anlagen gebaut werden, man sich darauf verständigt, andere Materialien zu verwenden. Insofern würde ich Ihnen persönlich eigentlich raten, eher sich mit den anderen Stadträten bzw. mit dem Senat zusammenzusetzen, um 1. zu erfahren, was ist zukünftig ein sinnvolles Material? Kann man als Land Berlin frühzeitig schon dann darauf umsteigen? Weil, ganz ehrlich, also die Überlegung, wir bauen jetzt einen Platz sozusagen und rechnen dann mal damit, das Verbot kommt erst in 10 Jahren, dann sind wir eh soweit, dass er nochmal saniert werden muss, das finde ich ein bisschen schwierig.
Dann würde ich ja eher darüber nachdenken, was jetzt schon möglich ist – Material -, um dort voranzugehen. Dass man grundsätzlich auch über andere Materialien in allen möglichen Bereichen nachdenken muss, dass ist, glaube ich, eine Selbstverständlichkeit. Und ich habe den Kollegen von der CDU auch so verstanden, auch wenn Sie sich jetzt als Fußballer möglicher Weise da unterschiedlich positionieren würden in der Frage von Kork oder nicht Kork, dass es zumindest Alternativen gibt und dass man halt nur frühzeitig darüber sprechen muss: Wann kommen die zum Einsatz? Was bedeutet das? Was kostet das? Und können wir dann jetzt möglicher Weise schon Planungen vornehmen, um dann eben nicht, wenn so ein Verbot kommt, in der Falle zu sitzen, dann eben was verbaut zu haben, was dann eben schon längst von gestern ist.

 

Vorsteherin:

Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Lemm.

 

Herr Lemm:

Frau Vorsteherin, werte Verordnete, sehr geehrter Herr Hoppe und sehr geehrter Herr Tielebein,
um nochmal auf Ihre Anmerkungen einzugehen, also, Herr Hoppe, ich hatte ja dargestellt, ich wollte nicht das Wort Sorge benutzen, aber es treibt natürlich die Sportverantwortlichen um. Deswegen hatten wir darüber ja auch schon sowohl im Sportausschuss, als auch untereinander unter den Bezirkssportstadträten dazu gesprochen. SenInn war zum Anfang des Jahres, das Thema ist ja nicht völlig neu, dazu noch nicht sprachfähig. Deswegen hoffe ich natürlich, dass es da eine entsprechende Äußerung geben wird, zumindest eine vielleicht nicht verbindliche, doch zumindest eine Orientierung, weil, Herr Tielebein hat es ja gerade angesprochen, wir sind jetzt dabei und wir sind nicht der einzige Bezirk, der sich entscheiden muss, ist das noch ein Material, was verbaut werden kann oder verbaut werden sollte oder nicht. Wie gesagt, es hat Vorteile im Spielbetrieb. Die sind ein Stück weit auch subjektiv, aber sie sind relativ unbestreitbar.
Dass es Alternativen gibt, Herr Tielebein, hatte ich ja gesagt, die auch entsprechende Vor- und Nachteile mit sich bringen. Die Schwierigkeit besteht eben darin, dass aktuell nur darüber gesprochen wird bzw. es geprüft wird, wie gesagt, jetzt die Entscheidung darauf schon festzulegen, obwohl es sich noch im Stadium der Prüfung mit noch ungewissem Ausgang befindet oder aber auch mit der Ungewissheit der Restriktion oder auch des Umsetzungscharakters oder auch des Zeitraumes, wann es denn umgesetzt werden soll, macht es für uns eben schwierig.
Natürlich ist es ein vernünftiger Gedanke zu sagen, man geht komplett davon weg und geht sozusagen da komplett auf Nummer sicher. Bislang waren wir zumindest im Sportamt der Meinung, dass das eine entsprechend sinnvolle Planung wäre. Wir machen das ja auch zusammen mit den Kollegen vom SGA. Ich kann das aber natürlich gern auch nochmal dann als Anlass nehmen, nach der Beratung bei SenInn mit unseren Kollegen zu besprechen und natürlich auch mit den Vereinen, weil letztendlich sind wir da auch mit den Nutzenden da als Partner an einer Seite. Inwiefern dort eine andere Befüllung notwendig bzw. nicht notwendig, sondern sinnvoll wäre, das gilt es jetzt in der Tat zu klären.
Ich hoffe nicht, Herr Hoppe, um Ihre Dystopie da aufzunehmen, dass der Sportbetrieb dann eingestellt werden müsste. So radikal wird es, glaube ich, auch nicht kommen, genau aus den genannten Gründen – da wird es, da muss es einfach Abstufungen geben.
Gleichwohl gebe ich natürlich dem Kollegen Tielebein grundsätzlich Recht, ist die Frage der Vermeidung von Mikroplastik insbesondere in Trinkwasser und auch in anderen umweltrelevanten Bereichen schon ein wichtiges Ziel und Thema.
Ob das damit umgesetzt werden kann oder es andere Möglichkeiten gibt, wird die Zukunft zeigen.

 

  Ausdruck vom: 28.01.2020

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