Drucksache - 1534/VIII  

 
 
Betreff: Ein gutes Jugendamt braucht gutes Personal. Kolleginnen und Kollegen im Jugendamt unterstützen, jetzt.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDHauptausschuss
Verfasser:Glowatz, Tobias 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.06.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Stellungnahme
21.08.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
25.09.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
23.10.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
20.11.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Hauptausschuss Beschlussempfehlung
05.12.2019 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
16.01.2020 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Stellungnahme Jugendhilfeausschuss PDF-Dokument
3. Beschlussempfehlung Hauptausschuss PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein neues Personalkonzept für das Jugendamt Marzahn-

Hellersdorf zu entwickeln oder das bereits bestehende zu qualifizieren. Die Kolleginnen und

Kollegen aus dem Amt sind an dem Prozess zu beteiligen. Alle Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die im Kinderschutz tätigen, sollen damit sukzessive entlastet werden. Folgende Parameter sind dabei zu berücksichtigen:

 

Fallobergrenze:

Eine Sozialarbeiter*in soll im Jugendamt nicht mehr als 65 „lle“

bearbeiten bzw. nicht für mehr als für 65 Familien gleichzeitig zuständig sein. Die Fallobergrenze soll spätestens verbindlich im Jahr 2022 umgesetzt sein. In den Jahren 2020/21 darf die Fallobergrenze von 80 nicht überschritten werden. Dafür sind notwendige zusätzliche Stellen zu schaffen und zu besetzen.

 

Gruppenleitung:

Gruppenleitungen werden zu 100 Prozent fallbefreit und haben damit mehr Kapazität, sozialräumlich und interdisziplinär in der Bezirksregion zu arbeiten. Neue AP und BAK sind dafür zu entwickeln. Die Gruppenleitungen arbeiten infolge eines/einer neuen AP/BAK in der Entgeltgruppe 12.

 

Stellv. Gruppenleitung:

In den RSD-Teams sind stellv. Gruppenleitungen zu entwickeln, welche zu 25 Prozent fallbefreit sind. Die stellv. Gruppenleitungen arbeiten mit deren Gruppenleitungen eng zusammen, ggf. als Tandem. Zum Erreichen der E 11 sind neue APs bzw. BAK zu erstellen.

 

Regionalleitung: Die BAK für die Regionalleitung sind weiterzuentwickeln und neu anzupassen. Analog zu anderen Bezirken im Land Berlin sollen diese in Zukunft mindestens eine E13 erhalten. Mit Einführung der SuE-Tarife im TV-L zum 01.01.2020 sind die vorgeschlagenen Einstufungen nach der alten Logik analog der SuE-Tarife neu einzugruppieren (siehe Rundschreiben der Senatsfinanzverwaltung 40-2019).

 

Supervision:

Alle Gruppen/Organisationseinheiten im Jugendamt erhalten mindestens einmal monatlich eine Supervision. Entsprechende Sachmittel sind zu verstärken.

 

Prämienzahlung:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei besonderen und zusätzlichen Leistungen von der Prämienzahlung auch in Zukunft Gebrauch zu machen. Mindestens einmal im Halbjahr sind Führungskräfte angehalten, ihre Empfehlungen für Prämienzahlungen zu formulieren.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für die Entwicklung gleicher Standards in allen Bezirken einzusetzen.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, eine bezirksübergreifende Gruppe im Land Berlin zur Personalentwicklung in den Berliner Jugendämtern anzustoßen. Eine Unter-AG im Landesjugendhilfeausschuss wäre denkbar.

 

 

Ursprungsdrucksache:

Das Bezirksamt wird ersucht, ein neues Personalkonzept für das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf zu entwickeln oder das bereits bestehende zu qualifizieren. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Amt sind an dem Prozess zu beteiligen. Alle Kolleg/-innen, insbesondere die im Kinderschutz tätigen, sollen damit sukzessive entlastet werden. Folgende Parameter sind dabei zu berücksichtigen: 

 

  • Fallobergrenze: Eine Sozialarbeiterin soll im Jugendamt nicht mehr als 65 „lle“ bearbeiten bzw. nicht mehr als für 65 Familien gleichzeitig zuständig sein. Dafür notwendige zusätzliche Stellen sind zu schaffen und zu besetzen.

 

  • Gruppenleitung: Gruppenleitungen werden zu 100 Prozent fallbefreit und haben damit mehr Kapazität, sozialräumlich und interdisziplinär in der Bezirksregion zu arbeiten. Neue AP und BAK sind dafür zu entwickeln. Die Gruppenleitungen arbeiten infolge eines/einer neuen AP/BAK in der Entgeltgruppe 12.

 

  • Stellv. Gruppenleitung: In den RSD-Teams sind stellv. Gruppenleitungen zu entwickeln, welche zu 25 Prozent fallbefreit sind. Die stellv. Gruppenleitungen arbeiten mit dren Gruppenleitungen eng zusammen, ggf. als Tandem. Zum Erreichen der E 11 sind neue APs bzw. BAK zu erstellen.

 

  • Regionalleitung: Die BAK für die Regionalleitung sind weiterzuentwickeln und neu anzupassen. Analog zu anderen Bezirken im Land Berlin sollen diese in Zukunft mindestens eine E13 erhalten.

 

  • Verbeamtung: Sozialarbeiter/-innen im Jugendamt, vor allem im Kinderschutz, können aufgrund ihrer hoheitlichen Staatsaufgaben wieder verbeamtet werden. Infolgedessen sind neue Stellenbeschreibungen zu schaffen und Verbeamtungen anzubieten.

 

  • Supervision: Alle Gruppen/Organisationseinheiten im Jugendamt erhalten mindestens einmal monatlich eine Supervision.

 

  • Prämienzahlung: Das Bezirksamt wird ersucht, bei besonderen und zusätzlichen Leistungen von der Prämienzahlung auch in Zukunft Gebrauch zu machen. Mindestens einmal im Halbjahr sind Führungskräfte angehalten, ihre Empfehlungen für Prämienzahlungen zu formulieren.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für die Entwicklung gleicher Standards in allen Bezirken einzusetzen.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, eine bezirksübergreifende Gruppe im Land Berlin zur Personalentwicklung in den Berliner Jugendämtern anzustoßen. Eine Unter-AG im Landesjugendhilfeausschuss wäre denkbar.


Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2020 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in der vom Jugendhilfeausschuss geänderten Fassung zu beschließen.

 
 

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