Drucksache - 1467/VIII  

 
 
Betreff: Zum ehemaligen Schulstandort am Glambecker Ring 54
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStRin WeiKultSozFM
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.05.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Frage 1: Wie wird das ehemalige Schulgebäude Glambecker Ring 54 derzeit genutzt?

Das Schulgebäude Glambecker Ring 54 befindet sich in der Verwaltung der BIM und steht z.Z. leer. Im Rahmen des Clusterungsprozesses hat der Bezirk die Liegenschaft auf Da-seinsvorsorge 10 Jahre votiert, um eine spätere Schulnutzung zu ermöglichen. 

Frage 2: Welche künftige Nutzung des Gebäudes ist seitens des Bezirksamtes vorgesehen?

Der Schulträger möchte an diesem Standort wieder eine Schulnutzung etablieren. Ziel ist die Schaffung von Schulplätzen für sonderpädagogische Förderung.

Frage 3: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um den Standort wieder für den Schulbetrieb nutzbar zu machen und welche Kosten fallen für die Reaktivierung an?

Voraussetzung ist die Zustimmung und Anerkennung der Senatsverwaltung für Bildung, Ju-gend und Familie (SenBJF) für die aus Sicht des Schulträgers bestehenden Bedarfe im Be-reich sonderpädagogische Schulplätze im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Der Bezirk hat den genannten Standort der SenBJF zur Errichtung (Neubau) eines Schulstandortes zur Bereit-stellung von Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen För-derschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ vorgeschlagen. Die SenBJF hat im Rahmen des Mo-nitoring zur Schulentwicklung am 22.05.2019 die Bedarfsprüfung auf Grundlage eines durch den Bezirk und der regionalen Außenstelle der Schulaufsicht erstellten und übergebenen Konzeptes - zugesagt.

Planungen zum konkreten Inhalt des beabsichtigten Förderzentrums liegen noch nicht vor.  Zum Kostenrahmen der Maßnahme, der abhängig ist von der Entscheidung, ob eine Sanie-rung/Ertüchtigung/Umbau oder Abbruch und Neubau erfolgt, kann deshalb noch keine kon-krete Aussage getroffen werden.

Zusätzlich wäre die Herrichtung der Turnhalle erforderlich.

Frage 4: Wann ist mit der Realisierung der Planungen für die Reaktivierung des Schulstandortes zu rechnen?

Eine Reaktivierung des Schulstandortes ist frühestens ab dem Jahr 2027 möglich.

 

 

Juliane Witt

BzStRin WeiKultSozFM

 
 

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