Drucksache - 1619/V  

 
 
Betreff: ALBA
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale StadtBzStR ÖkStadt
Verfasser:Dr. Niemann, HeinrichNiemann, Heinrich
Drucksache-Art:AusschussantragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.10.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
18.05.2005 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag PDF-Dokument
2. Bericht des BA PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        03.05.05

 

 

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am      

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, DS-Nr. 1619/V aus der 38. BVV vom 28.10.04,

                        ALBA

                       

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

 

Durch die Firma ALBA Recycling GmbH wurde für das Grundstück Hultschiner Damm 335 die Errichtung und der Betrieb einer Sortieranlage nach BImSchV beantragt. Da es sich hierbei um eine Genehmigung nach BImSchV handelt, wurde der Bauantrag durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VIII C, bearbeitet. Das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt sowie die Fach-ämter des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf wurden entsprechend beteiligt.

 

Am 07.04.2005 wurde durch die Senatsverwaltung die Baugenehmigung erteilt.

 

Zwischen dem Vorhabenträger und den Fachämtern wurden entsprechende Abstimmungen durchgeführt, um die Empfehlung der BVV umzusetzen.

 

1.      Hinsichtlich der Lage des Baukörpers zwischen der gewerblichen Fläche und dem Landschaftsraum wurde die angestrebte klare Trennung erreicht. Flächen des freien Landschaftsraumes wurden für die Anlage nicht in Anspruch genommen. Als Nebenbestimmung wurde eine weitere notwendige Überarbeitung der Fassadengestaltung in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt in die Baugenehmigung aufgenommen. Dazu sind noch kurzfristig weitere Gespräche geplant.

2.      Eine teilweise Begrünung der Fassaden wurde in Form von Rankgerüsten vorgesehen.

3.      Die Gliederung der Fassadenfläche mit Vorsprüngen bzw. Nischen wurde an den Eckpunkten des Baukörpers in Erkerform vorgesehen.

4.      Eine Verringerung der Baukörperhöhe konnte aufgrund technologischer Rahmenbedingungen nicht erreicht werden.

5.      Der Übergang von der Baufläche in den Landschaftsraum wurde durch das naturnahe  Einpassen der notwendigen Regenwassermulde und einer entsprechenden Heckenbepflanzung mit Einzelbäumen als Grundstücksbegrenzung, dem Ort entsprechend, erreicht.

 

 

 

Dr. Klett                        Dr. Niemann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für

                        Ökologische Stadtentwicklung

 

 

 
 

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