Drucksache - 1272/VIII  

 
 
Betreff: Zu Vorfällen beim Lichterfest der Ernst-Haeckel-Oberschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.01.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Die Beantwortung zu den Fragen erfolgte zuständigkeitshalber durch die regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Frage 1. Wie bewertet das Bezirksamt im Zusammenhang mit der Verleihung des Preises „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ am 13.12.2018 die Vorkommnisse beim Lichterfest am 20. Dez. 2018, bei denen ein Schüler der 9. Klasse den Vater einer Schülerin angriff, so dass dieser mit Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden musste?

Dem Bezirksamt war dieser Vorfall bisher nicht bekannt.

Frage 2. Sieht das Bezirksamt die Begründung für die Preisverleihung „Die Teams sollten die gewonnenen Erkenntnisse im Alltag leben, couragiert für faires und solidarisches Verhalten untereinander eintreten und sich mit schlechtem Verhalten bewusst auseinandersetzen.“ noch als gegeben an?

Zahlreiche Projekte und  Aktivitäten von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie engagierten Eltern führten zur Verleihung des Titels: „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ an die Haeckel-Oberschule.

Der bedauerliche Zwischenfall vom 20.12.2018 beim „Lichterfest“ der Schule stellt diese Auszeichnung nicht in Frage, sondern zeigt eher eindeutig, dass es ein „Ausruhen“ auf erzielten Erfolgen nicht geben kann; dass eine gewaltfreies Klima an einer Bildungs-einrichtung jeden Tag neu mit Leben erfüllt werden muss und auch, dass Rückschläge nicht auszuschließen sind.

 

Im genannten Gewaltvorfall bedrängten zwei Schüler des 9. Jahrgangs eine Mitschülerin. Der auch anwesende Vater der Schülerin griff in die Auseinandersetzung ein. Dabei kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem der Täter und dem Erziehungsberechtigten. Beide fügten sich Verletzungen zu, die einer ärztlichen Versorgung bedurften.

Der Gewaltvorfall ereignete sich außerhalb des Schulgeländes. Beide Täter waren alkoholisiert.

 

 

Die von der Schule alarmierte Polizei beendete die Auseinandersetzung.

Der Schulleiter stellte eine Strafanzeige gegen die Täter. Weiterhin wurden die betreffenden Schüler gemäß § 63 Schulgesetz von Berlin mit sofortiger Wirkung vom Unterricht suspendiert.

Ein Ordnungsmaßverfahren wurde eingeleitet.

Gegenwärtig überarbeitet die Schule die Sicherheitsmaßnahmen für schulische Veranstaltungen.

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 
 

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