Drucksache - 1157/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an o.g. Kreuzung die Fahrstreifenbegrenzungslinie (Verkehrszeichen Nr. 390) auf Grund der jetzt neu gebauten Vergrößerung der Haltefläche für Fußgänger*innen auf der Fahrbahn neu aufzuzeichnen.
Ursprungsdrucksache: Das Bezirksamt wird ersucht, an o.g. Kreuzung die Fahrstreifenbegrenzungslinie (Verkehrszeichen Nr. 390) auf Grund der jetzt neu gebauten Vergrößerung der Haltefläche für Fußgänger*innen auf der Fahrbahn neu aufzuzeichnen. Gleichzeitig sollte an dem jetzt vergrößerten Haltebereich für Fußgänger*innen zwischen den Straßenbahnschienen und der Straße das Verkehrszeichen Nr. 209-30 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung) angebracht werden. Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda hat in seiner Sitzung am 19.12.2018 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.
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