Drucksache - 1157/VIII  

 
 
Betreff: Kreuzung Hulschiner Damm/Pilsnerstraße sicherer machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDAusschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
Verfasser:Behrens, Janine 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.11.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda Beschlussempfehlung
19.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an o.g. Kreuzung die Fahrstreifenbegrenzungslinie (Verkehrszeichen Nr. 390) auf Grund der jetzt neu gebauten Vergrößerung der Haltefläche für Fußgänger*innen auf der Fahrbahn neu aufzuzeichnen.
Gleichzeitig sollte an dem jetzt vergrößerten Haltebereich für Fußgänger*innen zwischen den Straßenbahnschienen und der Straße das Verkehrszeichen Nr. 222-10 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung) angebracht werden.

 

Ursprungsdrucksache:

Das Bezirksamt wird ersucht, an o.g. Kreuzung die Fahrstreifenbegrenzungslinie (Verkehrszeichen Nr. 390) auf Grund der jetzt neu gebauten Vergrößerung der Haltefläche für Fußnger*innen auf der Fahrbahn neu aufzuzeichnen.

Gleichzeitig sollte an dem jetzt vergrößerten Haltebereich für Fußnger*innen zwischen den Straßenbahnschienen und der Straße das Verkehrszeichen Nr. 209-30 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung) angebracht werden.


Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda hat in seiner Sitzung am 19.12.2018 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.

 

 
 

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