Drucksache - 1101/VIII  

 
 
Betreff: Zum Förderstatus geistige Entwicklung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Günther-Wünsch, Katharina 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
18.10.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Förderzentren, mit welchen Schwerpunkten und wie vielen Schulplätzen gibt es aktuell noch in Marzahn-Hellersdorf?
  2. Welche außerschulischen und zusätzlichen Unterstützungssysteme gibt es bei der inklusiven Beschulung von Kindern mit dem Förderstatus geistige Entwicklung im Bezirk Marzahn-Hellersdorf?
  3. Welche zusätzlichen Ressourcen werden den Regelschulen zur Verfügung gestellt bei der inklusiven Beschulung von Kindern mit dem Förderstatus geistige Entwicklung?
  4. Wie erfolgt die Information von Eltern, deren Kinder mit Schulpflicht den Förderstatus geistige Entwicklung haben, bezüglich der ihnen zustehenden Unterstützung und Beratung im Schulalltag?
  5. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf den Förderstatus geistige Entwicklung aktuell im Bezirk Marzahn-Hellersdorf?

 

Begründung:

Im SEP schreiben die Verantwortlichen, dass „der Bezirk ein Angebot öffentlicher Schulen anstrebt, so dass jeder Schülerin und jedem Schüler, in Abhängigkeit der individuellen Leistungsfähigkeit, der maximal erreichbare Schulabschluss ermöglicht wird.“ Weiterhin wird unter der Überschrift „Schulpolitische Ziele“ die „Unterstützung inklusiver Angebote an Regelschulen als auch die Herstellung der Barrierefreiheit bei größeren baulichen Maßnahmen zugesichert.“ Mit dem Modellprojekt INKA I, II und III stellt Marzahn-Hellersdorf eine Vorreiterrolle in Bezug der inklusiven Schule dar. Allerdings bewegen sich zunehmend mehr Schüler im Förderbereich geistige Entwicklung und fallen damit aus INKA heraus. Sowohl für die Schüler und Eltern als auch für die aufnehmenden Schulen sind bei diesem Förderbedarf besondere Bedarfe festzustellen und anzusetzen. Im Sinne des Elternwahlrechts sollte der Bezirk sowohl die Beschulung in besonders dafür vorgesehenen schulischen Einrichtungen ermöglichen als auch eine inklusive Beschulung, diese dann allerdings in ausreichend ausgestatteten und vorbereiteten Schulen für diese besonderen Schüler.

 
 

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Postanschrift:
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