Drucksache - 1033/VIII
Die BVV möge beschließen:
„Die BVV tagt öffentlich. Ihre Sitzungen werden in der Regel in Echtzeit per Livestream im Internet in Bild und Ton übertragen. Die Übertragung der Redebeiträge der Mitglieder der BVV bedarf ihrer Zustimmung.“
Außerdem wird ein neuer Absatz 2 in § 33 mit folgendem Text eingefügt:
„Die Sitzungen der BVV werden aufgezeichnet und auf einer Internetseite der Bezirksverordnetenversammlung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Aufzeichnung des Livestreams wird als Ganzes gespeichert, maximal für fünf Jahre nach Beendigung der Wahlperiode aufbewahrt und nach Ablauf der vorgenannten Frist gelöscht. Die öffentliche Bereitstellung der Redebeiträge der Mitglieder der BVV in Form der Aufzeichnung des Livestreams bedarf ihrer Zustimmung.“
Die übrigen Absätze des § 33 verbleiben inhaltlich unverändert, lediglich die fortlaufende Nummerierung wird entsprechend angepasst. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 13 Ja-Stimmen, den Antrag zu beschließen. |
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