Drucksache - 0848/VIII  

 
 
Betreff: Zur Umsetzung der Kommunikationshilfeverordnung (KHV)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.04.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Die Fragen

 

  1. Wie sieht das BA den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der Kommunikationshilfeverordnung (KHV) aus dem Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG -
    im Bezirksamt bzgl. des Einsatzes von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen, die eine kommunikative Barrierefreiheit für Hörgeschädigte und gehörlose Menschen sicherstellen können?
  2. Gibt es z.Z. Pläne für eine diesbezügliche Erweiterung und Finanzierung hinsichtlich Verfügbarkeit von Schriftdolmetschern und gemäß des Wahlrechtes nach § 2 Abs.2 eine Verbesserung der technischen Ausstattung mit FM Technik in einzelnen Ämtern und den Bürgerämtern?

werden wie folgt beantwortet:

 

Zur Anfrage Drs. 0848/VIII liegen dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung aktuell Zuarbeiten aus den folgenden Bereichen vor:

 

  • Abteilung Weiterbildung, Kultur, Soziales und Facility Management
  • Abteilung Bürgerdienste und Wohnen
  • Schul- und Sportamt
  • Jugendamt
  • Gesundheitsamt
  • Stadtentwicklungsamt

Zu 1.

Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass in den rückmeldenden Abteilungen und Fachämtern im Bereich des Publikumsverkehrs aktuell ausreichend Mittel für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern und Gebärdensprachdolmetscherinnen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Andere Kommunikationshilfen, wie etwa Schriftsprachdolmetscher oder technische Hilfsmittel, wurden nicht nachgefragt.

 

Zu 2.

Im Bereich des Gesundheitsamtes, zu dem auch die Beratungsstelle für behinderte und krebskranke Menschen (BfB) gehört, wurden die Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2018/2019 von 5.500 auf 10.000 € auf Grund des steigenden Bedarfs an Gebärdensprachdolmetschern erhöht. In der BfB und in den anderen Fachabteilungen wurden keine Schriftsprachdolmetscher und Dolmetscherinnen oder technische Hilfsmittel angefragt.

 

Der IT-Stelle des Bezirksamtes sind keine umgesetzten oder in der Planung befindlichen Maßnahmen bzgl. der Kommunikationshilfeverordnung bekannt.

 

 

Aus Sicht des Behindertenbeauftragten ist anzumerken, dass in den letzten  beiden Jahren keine nennenswerten Beschwerden von Menschen mit Hörbehinderung in Bezug auf die KHV eingegangen sind.

Grundsätzlich wäre es aber sinnvoll, öffentlich zugängliche Kommunikationsbereiche in allen Bereichen des Bezirksamtes im Sinne technischer Verbesserungen (Ringschleifen, FM-Höranlagen etc.) für die Belange hörgeschädigter Menschen zu überprüfen. Dies ist umso wichtiger im Hinblick auf die stark zunehmende Zahl hochaltriger Bürgerinnen und Bürger im Bezirk und deren gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten.

 

In diesem Zusammenhang wird beispielsweise demnächst die aktuell nicht funktionierende Ringschleife im Bezirklichen Informationszentrum in der Hellersdorfer Straße in Stand gesetzt.

 

 

 

Dagmar Pohle

 

 
 

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