Drucksache - 0658/VIII
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat für schnellstmögliche Rechtssicherheit bezüglich der finanziellen Inanspruchnahmemöglichkeit von Grundeigentümern am Ausbau ihrer Straße nach dem Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) einzusetzen. Begründung: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg , wonach sich in bestimmten Fällen Grundeigentümer finanziell am Ausbau ihrer Straße als Erschließungsmaßnahme beteiligen müssen, sorgt auch bei den Grundstückseigentümern in Marzahn-Hellersdorf für große Unruhe.
Der für das Urteil maßgebliche Paragraf des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) bietet allerdings erheblichen Interpretationsspielraum. Der Senat ist daher gefordert, hier schnellstens für Rechtsklarheit zu sorgen.
Der Senat muss für die Bezirke und Grundstückseigentümer allgemeingültige Rechtssicherheit schaffen. |
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