Drucksache - 0658/VIII  

 
 
Betreff: Keine Mehrbelastung von Grundstückseigentümern durch Erschließungsbeiträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUüberfraktionell
Verfasser:1. Kräning, Matthias
2. Schroeder, Bodo
3. Brettin, Ulrich
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.01.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Überfraktioneller Antrag (CDU, SPD) PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat für schnellstmögliche Rechtssicherheit bezüglich der finanziellen Inanspruchnahmemöglichkeit von Grundeigentümern am Ausbau ihrer Straße nach dem Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) einzusetzen.


Begründung:

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg , wonach sich in bestimmten Fällen Grundeigentümer finanziell am Ausbau ihrer Straße als Erschließungsmaßnahme beteiligen müssen, sorgt auch bei den Grundstückseigentümern in Marzahn-Hellersdorf für große Unruhe.

 

Der für das Urteil maßgebliche Paragraf des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) bietet allerdings erheblichen Interpretationsspielraum. Der Senat ist daher gefordert, hier schnellstens für Rechtsklarheit zu sorgen.

 

Der Senat muss für die Bezirke und Grundstückseigentümer allgemeingültige Rechtssicherheit schaffen.

 
 

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