Drucksache - 0579/VIII  

 
 
Betreff: Zu Obdachlosenwohnheimen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerBürger
Verfasser:Durhak, Manfred 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.11.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Einwohneranfrage PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist der Bezirk Marzahn-Hellersdorf bereit, eine Gesetzesinitiative anzustoßen, welche vorschreibt, dass die Geldforderungen von Wohnheimbetreibern für Obdachlose regelmäßig mit den aufzuwendenden Kosten des Betreibers überprüft werden müssen, um eventuelle Bereicherung zu Lasten der öffentlichen Hand zu unterbinden und solche mit hohen Strafgeldern zu belegen, um abschreckend zu wirken?
     
  2. Ist der Bezirk Marzahn-Hellersdorf gewillt dafür zu sorgen, daß eine Mindestausstattung dieser Wohnheime gesetzlich vorgeschrieben wird und daß diese mindestens alle 6 Monate UNANGEMELDET, auch nachts, kontrolliert wird, vornehmlich was den Brandschutz betrifft?
     
  3. Ist man auch gewillt, dass die Vorschrift erlassen wird, daß nicht nur mal "durchgegangen" wird, wie ich selber erleben konnte, sondern daß auch die Bewohner zu eventuellen Mängeln befragt werden und daß dieses auf anonymen Fragebogen erfolgt, welche die Bewohner per Freiumschlag an das Amt senden können und daß diese Mängel dann UNANGEMELDET von den Ämtern überprüft werden müssen und ist man gewillt, dafür auch Bußgeldvorschriften zu erlassen, die auch beim ersten Mal verhängt werden MÜSSEN, um die Betreiber zu zwingen, erst garnicht solche Mängel entstehen zu lassen?
     
  4. Ist der Bezirk gewillt für eine Gesetzesvorschrift zu sorgen, daß Wohnheime für Obdachlose MINDESTENS mit jeweils 10 Behindertenplätzen, was die Betten betrifft, und 2 Behindertentoiletten je 10 Bewohnerplätzen ausgestattet werden müssen und daß Betreiber, welche diese Mindestanforderung nicht stellen, von der Zuweisung durch die Bezirksämter ausgeschlossen werden müssen?
     
  5. Warum werden nicht auf den Geländen der mit öffentlichen Geldern abgerissenen Wohnhäuser, Kitas und Schulen der DeGeWo bezirkseigene Sozialunterkünfte errichtet, die der Bezirk selber betreibt, welches auf Dauer wesentlich billiger sein dürfte, weil der Bezirk NUR kostendeckend arbeiten muss und nicht exorbitante Gewinne zusammen raffen muss, was die Sozialkassen entlastet, für mehr Wohnraum bei identischen Kosten sorgt  und notleidenden Mitmenschen hilft?
 
 

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