Drucksache - 0556/VIII  

 
 
Betreff: Zum Personalmanagement im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.11.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBmin/BzStRin Stadt GesPersFin PDF-Dokument

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

  1. Seit wann waren die jeweiligen Stellen, die zum Stichtag 31.10.2017 nicht besetzt sind, im Bezirksamt vakant?

a)        Wann wurden die jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht?

b)        Wie viele Bewerbungen sind auf die jeweiligen Stellenausschreibungen eingegangen bzw., so die Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist, bis zu welchem Zeitpunkt läuft die Bewerbungsfrist?

Das Bezirksamt führt über die angefragte Auswertung keine Gesamtstatistik. Für eine Auswertung müssten die Daten pro Einzelfall mit sehr hohem Arbeitsaufwand ermittelt werden. Das heißt, bei einer Vielzahl der Fälle müsste jede Personalakte von den Personalsachbearbeitern/innen geprüft werden. Diesen Aufwand kann die Bezirksverwaltung mit der vorhandenen Personalkapazität nicht leisten. Bezüglich vakanter Stellen wird auf die mündliche Beantwortung der Drs-Nr. 0548/VIII Frage 1 zum Teil I Personalmanagement I verwiesen.

 

Danach können im Vergleich zum Stellenplan 2018, nach Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 18/19 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin, incl. der drei zusätzlichen Stellen Unterhaltsvorschuss, per 07.11.2017 insgesamt 203,74 Stellen besetzt werden. Darunter hat der Bezirk auch 58,4 neue Stellen, d. h. zusätzlich im Ergebnis der Beratungen der AG Ressourcensteuerung erhalten und 3 zusätzliche Stellen für die Umsetzungen der neuen Regelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes. Bei der Abfrage wurden nur Stellen, welche unbefristet zu besetzen sind, berücksichtigt. Ausschreibungen bezüglich von Abwesenheitsvertretungen wurden nicht berücksichtigt.

Die Aufteilung der Vakanzen per Nov. 2017 nach Bereichen stellt sich wie folgt dar:

 

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Ämter werden absehbar zwischen dem Stichtag 31.10.2017 und dem Jahresende 2018 dem Bezirksamt für ihre
    tigkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen, da sie entweder das Renteneintrittsalter erreichen oder die vorgezogene Altersrente bzw. Pension in Anspruch nehmen?

Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen werden im Zeitraum 31.10.2017 bis 31.12.2018 insgesamt 60 Dienstkräfte - incl. Ausscheider - Altersteilzeit regulär wegen Eintritt in die Regelrente oder Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters ausscheiden (Datenstand 20.11.2017).

Die Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente bedarf der Antragstellung der Tarifbeschäftigten. Diese muss zeitnah erfolgen. Deshalb sind der Verwaltung eine technische Auswertung und demnach auch die Beantwortung der Anfrage der BVV nicht möglich.

  1. Wie viele Stellen sind weder zum Stichtag besetzt, noch ausgeschrieben und weshalb wurde eventuell jeweils auf eine erneute Ausschreibung verzichtet?

Das Bezirksamt bindet alle Personalkapazitäten der internen Dienste der Fachämter sowie des Fachbereiches Personal, um die Besetzung der vakanten Stellen zügig zu realisieren. Bezüglich der Besetzung von Stellen hat das Bezirksamt in den letzten Monaten vermehrt Anfragen der Senatsverwaltungen und verschiedener politischer Ebenen beantwortet und für die Ermittlung der dazu notwendigen Daten enorme Personalkapazitäten gebunden. Dieses Personal stand demnach nicht für die Bearbeitung der Stellenbesetzungsvorgänge zur Verfügung. Per Oktober laufen 35 öffentliche Stellenausschreibungen bzw. Besetzungsverfahren. Die restlichen Stellen sind intern ausgeschrieben bzw. in der Ausschreibungsvorbereitung (Erstellung der Beschreibung der Aufgabenkreise, Bewertung der Aufgabengebiete, Beantragung der internen oder öffentlichen Stellenausschreibung mit und ohne Wissenstransfer). Für eine Auswertung im hier angefragten Sinne müssten die Daten pro Einzelfall mit sehr hohem Arbeitsaufwand in allen Fachämtern ermittelt werden. Diesen kann die Bezirksverwaltung nicht leisten, da alle Personalkapaziten für die Beendigung der laufenden Besetzungsverfahren und den Beginn der neuen Besetzungsverfahren gebunden sind. Bezüglich vakanter Stellen wird auf die mündliche Beantwortung der Drs-Nr. 0548/VIII Frage 1 zum Teil I Personalmanagement I sowie auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

 

 

Dagmar Pohle

 
 

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