Drucksache - 0550/VIII  

 
 
Betreff: Zum Asylbewerberheim in der Louis-Lewin-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.11.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBmin/BzStRin StadtGesPersFin PDF-Dokument

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

  1. Wer ist Träger dieser Einrichtung?

 

  1. Wie viele Asylbewerber sind für dieses Objekt als Maximalbelegung vorgesehen und wie ist die gegenwärtige Belegung (jeweils aufschlüsseln nach Familien/ allein geflüchtete Männer/ Paare ohne Kinder)?

 

  1. Wo sollen die schulpflichtigen Kinder beschult werden?

 

  1. Welche Nationalitäten haben die Asylbewerber‚ welche dieses Heim beziehen

 

  1. Für welche Zeit ist die Einrichtung geplant und genehmigt?

 

Vorbemerkung:

Die offizielle Anschrift der o.g. Einrichtung lautet Gemeinschaftsunterkunft Albert-Kuntz-Str. 61-71, 12627 Berlin.

 

Zu 1.

Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft Albert-Kuntz-Str. 61-71 ist die milaa gGmbH.

 

Zu 2. und 4.

Die maximale Kapazität der Einrichtung beträgt 450 Plätze. Die aktuelle Belegung beträgt 271 Personen, darunter 83 Minderjährige und 119 alleinreisende Männer.

Eine Aufschlüsselung nach der Anzahl der Familien bzw. nach Paaren ohne Kinder liegt dem Bezirksamt nicht vor.

 

Herkunftsländer der aktuellen Bewohnerschaft sind Afghanistan, Ägypten, Eritrea, Gambia, Ghana, Irak, Iran, Libanon, Moldawien, Pakistan, Russland,  Saudi-Arabien, Serbien, Somalia, Syrien, Türkei,  Turkmenistan, Vietnam (alphabetisch geordnet).

Zehn Personen haben eine ungeklärte Staatsangehörigkeit.

 

Zu 3.

Die für das Einzugsgebiet der Gemeinschaftsunterkunft Albert-Kuntz-Str. 61-71 zuständige Schule ist die Kolibri-Grundschule (10G22).

 

Zu 5.

Nach Informationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde die Einrichtung unbefristet genehmigt. Jedoch ist für die modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUFs) gegenwärtig eine Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für zehn Jahre vorgesehen. 

 

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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