Drucksache - 0549/VIII  

 
 
Betreff: Zur Unterbringung von Asylsuchenden im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.11.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBmin/BzStRin StadtGesPersFin PDF-Dokument

Die Fragen:

 

  1. Wie viele Asylsuchende im o.g. Sinne wurden seit dem 01.08.2015 in Marzahn-Hellersdorf versorgt oder untergebracht, betreut oder registriert?

 

  1. Welche Kosten entstanden dadurch im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (bitte nach Rechnungsjahr, Kapitel und Titel aufschlüsseln)?

 

  1. Welche Kosten aus (2.) wurden durch das Land Berlin, den Bund oder sonstige Träger übernommen (bitte nach Rechnungsjahr, Kapitel und Titel aufschlüsseln)?

 

  1. Wie entwickelte sich dadurch die Verschuldung des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf?

 

  1. Wie viel Wohnraum wurde seitdem in Marzahn-Hellersdorf durch o.g. Personengruppe belegt (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Wohnungen, Gesamtwohnfläche, durchschnittliche Zimmeranzahl, Warmmiete und Kaltmiete)?

 

 

werden wie folgt beantwortet:

 

 

Vorbemerkung:

Das Bezirksamt legt – entgegen der Aussage des Fragestellers, die sich auf einen vermeintlich „allgemeinen Sprachgebrauch“ bezieht – Wert darauf zu betonen, dass es sich nicht bei allen Menschen mit Migrationshintergrund automatisch um sog. „Asylsuchende“ handelt. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich derweil ausschließlich auf diese letztgenannte Personengruppe.

 

 

Zu 1.

Zuständig für die Registrierung aller Asylsuchenden ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Zuständigkeit bei Fragen der Versorgung, Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden liegt grundsätzlich beim Land Berlin und erfolgt i.d.R. eigenständig durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Dem Bezirksamt liegt keine statistische Erfassung der in Marzahn-Hellersdorf untergebrachten Asylsuchenden für den abgefragten Zeitraum vor.

 

 

Zu 2.

Die Zuständigkeit der Leistungsgewährung für Leistungsberechtigte des AsylbLG richtet sich nach den  Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV ZustAsylbLG). Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf ist grundsätzlich für den Geburtsmonat Oktober zuständig.

 

 

Es wird zwischen Ausgaben im Z-Teil und T-Teil unterschieden. Die Ausgaben stellen sich wie folgt dar:

 

 

Ausgaben Z-Teil in EUR

 

(Basiskorrektur erfolgt in Höhe der Differenz zwischen der Zuweisung und den vollständigen IST-Ausgaben)

Titel

Bezeichnung

Jun 15

Dez 15

Jun 16

Dez 16

Jun 17

67137

Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen nach AsylbLG

0

0

0

639,2

0

67159

Unterbringung als Hilfe zum Lebensunterhalt nach AsylbLG

411.061,00

836.097,53

489.256,96

828.939,21

322.409,51

68107

Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach AsylbLG

893.375,16

1.647.656,80

746.551,43

1.465.647,82

708.480,87

68130

Rückkehrförderung

41

277

0

0

59

68131

Leistungen für Bildung und Teilhabe - persönlicher Schulbedarf

1.780,00

5.030,00

2.020,00

5.985,00

1.555,00

68134

Barleistungen in Einrichtungen nach AsylbLG

136.802,55

227.111,85

88.226,62

170.145,59

89.244,22

68135

Sonstige einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt nach AsylbLG

7.894,29

19.222,38

13.876,39

25.007,47

7.538,67

68136

Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach AsylbLG

22.136,68

29.660,18

22.936,13

35.079,96

13.188,52

68149

Bekleidung und Wäsche nach AsylbLG

6.737,00

7.977,00

7.135,93

16.113,13

4.086,00

68159

Winterbrennstoffhilfen nach AsylbLG

0

0

0

0

0

68164

Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schülerbeförderung

0

0

0

0

0

86322

Darlehen nach AsylbLG

3.361,00

5.322,00

12.001,68

17.534,07

4.689,60

 

Ausgaben Z-Teil

1.483.188,68

2.778.354,74

1.382.005,14

2.565.091,45

1.151.251,39

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben T-Teil in EUR

 

(Basiskorrektur erfolgt in Abhängigkeit vom Produkt durch Nachbudgetierung von Mengen, Fortschreibung der

 

Zuweisungspreise  und / oder Anpassung an die kameral gebuchten IST-Ausgaben)

 

Titel

Bezeichnung

Jun 15

Dez 15

Jun 16

Dez 16

Jun 17

63601

Ersatz von Verwaltungsausgaben an Sozialversicherungsträger

4.645,96

10.645,75

6.426,94

12.312,63

2.796,14

63615

Nichtstationäre Krankenhilfe

64.553,55

105.704,04

39.349,65

88.902,93

24.816,35

63625

Stationäre Krankenhilfe

7.869,61

65.171,16

61.259,84

106.836,16

34.921,09

63635

Sonstige Krankenhilfeleistungen

13.514,15

34.852,71

27.929,30

50.510,10

3.170,54

63655

Hilfe bei Schwanger- und Mutterschaft

143,23

143,23

0,00

0,00

2.757,85

63665

Medizinische Gutachten

95,4

95,4

0

0

0

67113

Krankentransporte

635,95

1537,99

1436,85

1701,91

923,04

67116

Stationäre Hilfe zur Pflege nach AsylbLG

20.934,77

46.416,57

26.972,53

56.153,90

15.661,93

67124

Nichtstationäre Krankenhilfe nach AsylbLG

1.841,16

4.893,20

1.538,32

5.854,91

1.111,47

67126

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach AsylbLG

0,00

0,00

0,00

0,00

15.074,32

67157

Stationäre Krankenhilfe nach AsylbLG

0

290,3

0

2512,64

813,25

68128

Ambulante Hilfe zur Pflege nach AsylbLG

42.772,35

68.334,52

15.886,13

21.632,68

20.478,07

68172

Leistungen für Bildung und Teilhabe - mehrtägige Fahrten Schule

1.060,00

1.418,00

1.216,77

2.180,77

2.451,00

68178

Leistungen für Bildung und Teilhabe - mehrtägige Fahrten Kita

215

215

120

239,5

200

68183

Leistungen für Bildung und Teilhabe - soziale und kulturelle Teilhabe

136

523,5

354

578

544,4

68186

BuT-Teilhabe Ausrüstung

0

0

0

0

0

 

Ausgaben T-Teil

158.417,13

340.241,37

182.490,33

349.416,13

125.719,45

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 3.

Informationen über die Verteilung der Kosten für die Registrierung, Versorgung, Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden liegen dem Bezirksamt – abgesehen von den Angaben zu Frage 2 – nicht vor.

 

 

Zu 4.

Die Unterbringung von Asylsuchenden hat keinen nachweisbaren Einfluss auf die Entwicklung der Verschuldung des Bezirks Marzahn-Hellersdorf.

 

 

Zu 5.

Dem Bezirksamt liegen bzgl. der Belegung von Wohnraum durch Asylsuchende keine verlässlichen Daten vor.

 

 

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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