Drucksache - 1500/V  

 
 
Betreff: Benennung der Mitglieder der Verhandlungsgruppe seitens des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf zur Bildung der Arbeitsgemeinschft (ARGE) mit der Agentur für Arbeit Berlin Ost zur Umsetzung des SGB II (BA-Vorlage Nr. 1035/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR FinImBzStR FinIm
Verfasser:Dagmar PohlePohle, Dagmar
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.08.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 26.07.2004 PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        21.07.04

 

 

 

  

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 26.08.04

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Benennung der Mitglieder der Verhandlungsgruppe seitens des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf zur Bildung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit der Agentur für Arbeit Berlin Ost zur Umsetzung des SGB II

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 20.07.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1035/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadträtin für Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung

 

 

Anlage

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 15.07.04

SozWirt Ref                6002

    

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 1035/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Benennung der Mitglieder der Verhandlungsgruppe seitens des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf zur Bildung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit der Agentur für Arbeit Berlin Ost zur Umsetzung des SGB II

 

B. Berichterstatter:      Bezirkstadträtin Frau Pohle

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt beschließt, dass folgende VertreterInnen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf der Verhandlungsgruppe zur Bildung der ARGE angehören:

                                                          BzStRin SozWirt - Frau Pohle - als Verhandlungsführerin;

BzBm - Herr Dr. Klett, Vertr.: BzStRin JugGes - Frau Dr. Schmidt;                                                                                       RA L - Herr Döring; HPV L - Herr Preuß; Soz L - Herr Buhl; JugDir - Frau Jahn

 

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      siehe Anlage 1

 

E. Rechtsgrundlage:      Sozialgesetzbuch II "Grundsicherung für Arbeitssuchende" § 44 b ;

                                                      §§ 15, 36 Abs.2 b, f und Abs.3 BezVG

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksstadträtin für Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung

 

Anlage


Anlage 1

                                                                                                                                                           

D. Begründung

 

Das SGB II sieht zur einheitlichen Erbringung der neuen Leistung “Grundsicherung für Arbeitssuchende” in § 44 b SGB II die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) als Regelfall vor. Partner der ARGE sind die Bundesagentur (BA) sowie die kreisfreien Städte und Kreise für ihre jeweiligen Aufgaben.

Die ARGE übernimmt die Aufgaben der Agentur als Leistungsträger nach dem SGB II, die kommunalen Träger sollen ihre Aufgaben der ARGE übertragen.

 

Mit der Senatsvorlage Nr. 1901/04 hat der Senat am 25.05.04 zur Kenntnis genommen, dass das SGB II im Land Berlin einheitlich umgesetzt werden soll. Dazu sollte bis Ende Juni 2004 die Rahmenvereinbarung mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung des SGB II in Berlin geschlossen werden. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht geschehen, wird jedoch in Kürze erwartet.

 

Da die Durchführung der Aufgaben des “kommunalen Trägers” im Sinne von § 6 SGB II den Bezirken obliegt, ist es erforderlich, auf der Grundlage der o.g. Rahmenvereinbarung eine Vereinbarung zur Bildung der ARGE zwischen der Agentur für Arbeit Berlin Ost und dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zu schließen.

 

Dazu werden umfangreiche und vielschichtige Verhandlungen erforderlich sein. Um eine Kontinuität in den Verhandlungen zu erreichen, wird seitens des Bezirksamtes eine Verhandlungsgruppe benannt, die durch diese Vorlage autorisiert wird.

 

Eine generelle Vertretungsregelung wird nur für BzBm festgelegt. Sollten für andere Mitglieder der Verhandlungsgruppe Vertretungen erforderlich sein, so ist ein Vertreter / eine Vertreterin durch das fehlende Mitglied zu benennen und schriftlich für die jeweilige Sitzung zur Verhandlung mit Entscheidungsbefugnissen zu bevollmächtigen.

Diese Vollmacht ist zum Protokoll zu nehmen.

 

 
 

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