Drucksache - 0207/VIII
O.g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Auf welcher Grundlage wird das bezirkliche Informationszentrum errichtet?
Am 14. April 2008 richtete die Wirtschaftsförderung – ZAK in der Eisenacher Str. 99, 12685 Berlin (im Haupteingangsgebäude der Gärten der Welt, Raumgröße: 15 m²) eine Tourist-Info ein. Diese qualifizierte sich stetig, wurde zunehmen häufig besucht und erreichte räumliche Leistungsgrenzen. Um dem erhöhten Gästeaufkommen und zugleich gestiegenen Qualitätsanspruch während des Zeitraumes der IGA Berlin 2017 gerecht werden zu können, wurde eine größere Tourist-Info erforderlich. Darüber hinaus war es im Zuge der Planungen für die Neugestaltung des Eingangsbereiches der Gärten der Welt an der Eisenacher Straße absehbar, dass die bezirkliche Tourist-Info nicht verbleiben kann.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf (Leitstelle für Wirtschaftsförderung und Straßen- und Grünflächenamt) beantragte daraufhin 2014 bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft Fördermittel aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für „Bezirkliche Maßnahmen zur Ertüchtigung der touristischen Basisinfrastruktur am Kienberg im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin“, die u.a. die Errichtung eines Bezirklichen Informationszentrums mit Tourist-Info vorsehen. Die Förderzusage erging im Mai 2014. Mit BA-Beschluss Nr. 914/IV vom Januar 2015 übertrug das Bezirksamt die Realisierung dieser Fördermaßnahme der Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung.
2. Welches Konzept gibt es für die Betreibung nach Abschluss der IGA und aus welchen Mitteln und mit welchem Personal soll sie erfolgen?
Nach der IGA Berlin 2017 wird die Tourist-Info in bewährter Form einschließlich aller neu hinzugekommenen Bereiche wie Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen durch die Wirtschaftsförderung – ZAK vorerst weiter betrieben. Dabei wird auf eine enge Kooperation mit touristischen Leistungsträgern der Region gesetzt. Die personelle Besetzung erfolgt wie bisher: Leitung durch planmäßige Stellenanteile der Wirtschaftsförderung - ZAK mit Unterstützung von überwiegend ehrenamtlichen Engagierten und externen Dienstleistern, auch unter Hinzuziehung von Personal über Fördermaßnahmen des Job-Centers.
3. Auf welcher Grundlage erfolgt bzw. wird die Stellenausschreibung/Einwerbung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgen?
Für die Einwerbung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den IGA-Zeitraum wurde auf der Basis der bisher üblichen Einwerbung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Leistungs- und Anforderungsprofil erarbeitet. Da hier ein sehr hoher Wert auf Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Personals gelegt wird, soll die Arbeit finanziell gewürdigt werden. Dazu wurden im regulären Haushalt der Wirtschaftsförderung Haushaltsmittel veranschlagt und zusätzlich Fördermittel akquiriert.
Die personalrechtliche Verantwortung liegt für den Zeitraum der IGA Berlin 2017 bei einem externen Dienstleister (Vertragliche Vereinbarung im Zuge einer Inhouse-Vergabe). Die fachlich inhaltliche Betreuung vor Ort erfolgt durch die Wirtschaftsförderung – ZAK.
4. In wie weit entspricht die Anwerbung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf „Honorarbasis“ den Bestimmungen über die Anwendung von Mindestlöhnen bei öffentlichen Aufträgen des Landes Berlin bzw. sollen diese mit der Ausschreibung mit Honorarkräften umgegangen werden?
Die Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe gelten uneingeschränkt.
Johannes Martin |
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