Drucksache - 0142/VIII
O.g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Es besteht berlinweit hoher Handlungsbedarf. Jener kann sowohl darin begründet sein, dass Beleuchtungsanlagen sehr veraltet oder ein sehr hohes Einsparpotenzial hinsichtlich des Energiebedarfes haben. Aus der beigefügten Karte (Lichtkonzept Berlins, 2011) kann man den Handlungsbedarf hinsichtlich der Straßenbeleuchtung ableiten.
Das Bezirksamt wirkt kontinuierlich daraufhin, dass Beleuchtungsdefizite abgebaut sowie ausgefallene Beleuchtungsanlagen repariert werden.
Das Thema Beleuchtung entlang öffentlichen Straßenlandes fällt in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung.
Johannes Martin |
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