Drucksache - 0001/VIII-4
Die BVV möge beschließen:
„§ 34 – Tagesordnung“ wird in Absatz 1 wie folgt geändert:
(1) Die Reihenfolge der Tagesordnung ist in der Regel wie folgt festzulegen: 1. Einwohnerfragestunde 2. Bericht des Bezirksamtes 3. Prioritäten 4. Dringliche Drucksachen 5. Konsenslisten 5. Mündliche Anfragen 6. Große Anfragen 7. Vertagte Drucksachen 8. Wahlen 9. Konsenslisten 9. Mündliche Fragestunde 10. Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung 11. Anträge 12. Anträge und Beschlussempfehlungen der Ausschüsse 13. Vorlagen des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme
Begründung: Mündliche Anfragen sind zumeist von gesteigertem Interesse von Bürgerinnen und Bürgern. Ein Vorziehen dieser Anfragen ist geboten, damit diese nicht durch den Ablauf der Sitzung der BVV in den Hintergrund treten.
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