Drucksache - 1472/V  

 
 
Betreff: Bezirkliche Maßnahmen zur Umsetzung der landesweiten Aktion BERLIN - barrierefrei (BA-Vorlage Nr. 969/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Dr. Uwe KlettKlett, Uwe
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
26.08.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 16.06.2004 PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                             15.06.04

 

 

 

   

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 26.08.04

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Bezirkliche Maßnahmen zur Umsetzung der landesweiten Aktion BERLIN - barrierefrei

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 15.06.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 969/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                                                                   

Bezirksbürgermeister                                              

 

 

Anlage

 

        

 

     

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                    ..07.05.200418.07.01

BehindB                                                                                                                        2056     

     

 

 

   

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 969/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:          Bezirkliche Maßnahmen zur Umsetzung der landesweiten Aktion BERLIN - barrierefrei

 

B. Berichterstatter:                       

 

C.1 Beschlussentwurf:                 Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf beteiligt sich an der Aktion BERLIN - barrierefrei und beschließt die in der Anlage  vorgeschlagene Verfahrensweise.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:       Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV  vorzulegen und  zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:                             siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:                     § 1 Abs. 1 GO BA; §§ 15, 36 Abs. 2 und Abs. 3 BezVG

 

F. Haushaltsmäßige                     

    Auswirkungen:                           keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:                          keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:                          Umsetzung des Gesetzes zur Artikel 11 der Verfassung von Berlin - Landesgleichberechtigungsgesetz -

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:                           keine

 

 

 

     

Dr. Klett

Bezirksbürgermeister

 

     

 



Austauschblatt zur BA-Vorlage 969/II

(Aktualisierung der Zeitleiste)

 

Unter deren Beteiligung und unter Beteiligung zahlreicher Interessenvertreter der Behindertenbewegung wurde sich darauf geeinigt, die Kennzeichnung von Einrichtungen im Rahmen der Aktion BERLIN -  barrierefrei, wiederum über ein Signet vorzunehmen.

Eine Arbeitsgruppe erstellte die Kriterien für die Verleihung des Signets, eine Arbeitsgruppe befasste sich mit dem Design des Signets.

(siehe Anlage 1)

Das Signet wird entsprechend den gebräuchlichen  Kreditkartensymbolen nach außen sichtbar im Eingangsbereich eingeklebt. Vorwiegend soll das Grund-Signet (weißer Pfeil auf hellgelbem Grund) Verwendung finden. Nur wenn die Einrichtung besondere behinderungsspezifische Ausstattung vorhält, kann das Signet mit den kleinen blauen Signets ergänzt werden.

Für Streitfälle wird beim Landesbeirat eine Clearingstelle eingerichtet.

 

Die Aktion BERLIN - barrierefrei startet mit einer zentralen Aktion voraussichtlich im Juni 2004.

Danach wird die zeitlich nicht begrenzte Aktion in den Bezirken fortgeführt. Hauptakteure der Verleihung der Signets sind verabredungsgemäß die bezirklichen Beiräte für Menschen mit Behinderung.

 

Die Kosten der Aktion (Herstellung der Signets) übernehmen die Beteiligten Verbände als Sponsoren.

 

 

Es wird folgende Verfahrensweise zur Umsetzung der Aktion BERLIN barrierefrei im Bezirk  Marzahn-Hellersdorf vorgeschlagen:

 

1.      Beschluss des Bezirksamtes zur Beteiligung des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf an der Aktion BERLIN - barrierefrei                                                           (15. Juni)

 

2.      Bildung einer Arbeitsgruppe (*1)                                                         (Anfang Juli)

Ø      Behindertenbeauftragter (Koordinator aller Aktivitäten)

Ø      2 VertreterInnen des Beirates für Menschen mit Behinderung

Ø       1 Vertreter/in des Wirtschaftsamtes (bereits benannt)

Ø      1 Vertreter/in des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes

Ø      1 Vertreter/in der Pressestelle

Ø      1 Vertreter/in des Ausschusses für Menschen mit Behinderung der BVV

 

3.   Festlegung einer Starteraktion  durch die AG                                     (bis Ende August)

4.   Einrichtung einer Internetseite BERLIN -  barrierefrei
      auf der Homepage des BA (*2)                                                           
(Sommer 2004)

5.    Öffentlichkeitswirksame Starteraktion                                                 (September 2004)
       (unter Beteiligung BzBm, SozWirt)

6.    Kontinuierliche und flächendeckende Fortführung der Aktion          (zeitlich nicht
                                                                                                                        begrenzt)

 

(*1)     Aufgaben der Arbeitsgruppe

Ø       Auswahl der geeigneten Einrichtungen

Ø       Prüfung der Einrichtungen vor Ort

Ø       Vergabe des Signets

Ø       Erfassung/Dokumentation der Angaben der Einrichtungen und Weitergabe zur Internetseite

Ø       Kontakt zur Clearingstelle bei Streitfällen

 

Benennung der Mitglieder Arbeitsgruppe bis 30.06.2004 an BehindB

 

 

 

(*2)      Allgemeine Information zur Aktion auf der Startseite,

Liste der ausgezeichneten Einrichtungen evtl. mit Link,
Einrichtung der Möglichkeit von Feedback durch Bürger

bei festgestellten Problemen, die mit dem Signet nicht vereinbar sind,

Vorschläge von Einrichtungen durch Bürger u.ä.

 



 

 
 

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