Drucksache - 1466/V
Das Bezirksamt wird um Auskunft
gebeten: 1. Seit wann ist dem Bezirksamt die
neue (veränderte) Badegewässer-Verordnung Berlins bekannt? 2.
Trifft
es zu, dass laut dieser Verordnung das Baden in den Kaulsdorfer Seen dauerhaft
verboten ist? Und treffen Presseberichte zu, dass die Errichtung eines
Freibades am Elsensee aufgrund dieser Verordnung nicht möglich ist? 3.
Wenn
ja: a) Wieso hat das Bezirksamt weder
die Öffentlichkeit noch die Investoren der geplanten Wasserski Anlage (die ja auf Drängen des
Bezirkes gleichzeitig ein Freibad errichten sollen) über diesen Umstand
informiert? b) Wie ist es möglich, dass noch im Mai auf einer Bürgerversammlung durch das Bezirksamt von einer weiteren Duldung des Badens gesprochen wurde? c) Wie stellt sich das Bezirksamt
die Badesituation in Marzahn-Hellersdorf unter diesen Umständen in Zukunft vor? d) Wie wird das Bezirksamt weiterhin
mit den Investoren verfahren? e) Wird das Bezirksamt alles in
seiner Macht stehende unternehmen, um das geschlossene Wernerbad wieder zu
öffnen? 4.
Wenn
nein: a) Auf welcher gesetzlichen
Grundlage glaubt das Bezirksamt, trotz der veränderten Badegewässer- Verordnung des Landes Berlin ein Freibad
errichten lassen zu können? b) Wie will das Bezirksamt die
vorgeschriebenen regelmäßigen Gewässer-Kontrollen durchführen und bezahlen
(lassen)? c) Wie will das Bezirksamt die
Auflagen der Badegewässer-Richtlinie der Europäischen Union erfüllen? d) Wie will das Bezirksamt sein
Ansinnen gegenüber dem Senat, dem Abgeordnetenhaus von Berlin und evtl. der
Bezirksaufsicht erklären? 5.
Trifft
es zu, dass in diesem Zusammenhang das Bezirksamt von den Investoren als
Ausgleichmaßnahme die Bezahlung des Zaunes um den Habermannsee gefordert hat? a) Wie hoch ist die geforderte
Summe? b) Waren die Kosten für diesen Zaun nicht bereits aus anderen Mitteln aufgebracht? |
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