Drucksache - 1466/V  

 
 
Betreff: Zum Freibad Elsensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Petra Brehmer, Joachim Loewenhofer 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.06.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Anfrage PDF-Dokument
Wortprotokoll PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

1.      Seit wann ist dem Bezirksamt die neue (veränderte) Badegewässer-Verordnung Berlins bekannt?

2.      Trifft es zu, dass laut dieser Verordnung das Baden in den Kaulsdorfer Seen dauerhaft verboten ist? Und treffen Presseberichte zu, dass die Errichtung eines Freibades am Elsensee aufgrund dieser Verordnung nicht möglich ist?

3.      Wenn ja:

a) Wieso hat das Bezirksamt weder die Öffentlichkeit noch die Investoren der geplanten Wasserski

Anlage (die ja auf Drängen des Bezirkes gleichzeitig ein Freibad errichten sollen) über diesen Umstand informiert?

b) Wie ist es möglich, dass noch im Mai auf einer Bürgerversammlung durch das Bezirksamt von einer weiteren Duldung des Badens gesprochen wurde?

c) Wie stellt sich das Bezirksamt die Badesituation in Marzahn-Hellersdorf unter diesen Umständen in Zukunft vor?

d) Wie wird das Bezirksamt weiterhin mit den Investoren verfahren?

e) Wird das Bezirksamt alles in seiner Macht stehende unternehmen, um das geschlossene Wernerbad wieder zu öffnen?

4.      Wenn nein:

a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage glaubt das Bezirksamt, trotz der veränderten Badegewässer-

Verordnung des Landes Berlin ein Freibad errichten lassen zu können?

b) Wie will das Bezirksamt die vorgeschriebenen regelmäßigen Gewässer-Kontrollen durchführen und bezahlen (lassen)?

c) Wie will das Bezirksamt die Auflagen der Badegewässer-Richtlinie der Europäischen Union erfüllen?

d) Wie will das Bezirksamt sein Ansinnen gegenüber dem Senat, dem Abgeordnetenhaus von Berlin und evtl. der Bezirksaufsicht erklären?

5.      Trifft es zu, dass in diesem Zusammenhang das Bezirksamt von den Investoren als Ausgleichmaßnahme die Bezahlung des Zaunes um den Habermannsee gefordert hat?

a) Wie hoch ist die geforderte Summe?

b) Waren die Kosten für diesen Zaun nicht bereits aus anderen Mitteln aufgebracht?

 
 

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