Drucksache - 2266/VII  

 
 
Betreff: Errichtung eines neuen Denkmals nahe des U-Bahnhofes Cottbusser Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEHauptausschuss
Verfasser:Mätz, Klaus 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
17.03.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Weiterbildung Stellungnahme
06.04.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Kultur und Weiterbildung vertagt   
29.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Kultur und Weiterbildung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Beschlussempfehlung
07.07.2016 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.07.2016 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Stellungnahme AS Kultur und Weiterbildung PDF-Dokument
3. Beschlussempfehlung Hauptausschuss PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Stelenfeld nahe des U-Bahnhofes Cottbusser Platz so zu erneuern, dass die auf den Stelen aufgebrachten und jetzt unleserlichen Informationen möglichst vandalismusresistent erneuert werden.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, die Informationen an einem weiteren Ort in der Umgebung, z.B. im U-Bahn-Durchgang Cottbusser Platz, anzubringen, um auf die Bedeutung des Ortes aufmerksam zu machen.

 

 

Ursprungsdrucksache:

 

Das Bezirksamt wird ersucht anstelle des Stelenfeldes nahe des U-Bahnhofes Cottbusser Platz mit einem neuen Denkmal an die Geschichte Hellersdorfs zu erinnern. Ein neu zu errichtendes Denkmal sollte so konzipiert werden, dass es möglichst vandalismusresistent gestaltet wird.


Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 13 Ja-Stimmen, den Antrag in der vom Ausschuss für Kultur und Weiterbildung geänderten Fassung zu beschließen.

 
 

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