Drucksache - 1954/VII  

 
 
Betreff: Zur Zahlungseinstellung von bewilligten Leistungen des Jobcenter Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerBürger
Verfasser:Zimmer, Jörn 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
18.06.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Darf das Jobcenter Marzahn-Hellersdorf die Zahlung von (schriftlich) bewilligten Leistungen einstellen, ohne die Kunden darüber schriftlich oder mündlich aktiv zu informieren?
     
  2. Falls die Antwort auf die erste Frage "Nein" ist, was passiert, wenn das Jobcenter so etwas tut und wie kann man verhindern dass das Jobcenter so etwas tut?
 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin