Drucksache - 1908/VII
Die. o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Wie schätzt das Bezirksamt die derzeitige Spielplatzversorgung ein?
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf verfügt über einen Spielplatzplan, der konkret Auskunft zur öffentlichen Spielplatzversorgung gibt. Er bildet auch die Grundlage für die Planung neuer Spielplätze und der damit verbunden Anmeldung der Finanzen im Bezirk.
Die Verteilung der öffentlichen Spielplätze im Bezirk ist sehr unterschiedlich. Das größte Defizit an Spielplätzen haben wir in den Siedlungsgebieten. Hier ist eine Planung und Einordnung von „Spiel“ nur auf Flächen möglich, die sich im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) befinden, das heißt, auf Stadtplätzen oder noch bestehenden Brachen. Ein Ankauf von Flächen für den Bau von Spielplätzen ist nicht zu realisieren. Ein Zuwachs von öffentlichem Grün und von Spielbereichen ist weiterhin nur über einen Bebauungsplan zu erreichen. Der jeweilige Investor wird dabei verpflichtet, beim Wohnungsbau entsprechende Flächen für die Öffentlichkeit bereit zu stellen (städtebauliche Verträge). Auf diese Art und Weise sind beispielsweise der Wiesenpark und die Schmetterlingswiesen entstanden.
Aus dem eigenen Haushalt können neue Spielplätze im Siedlungsgebiet nur über die Investitions-Planung (I-Planung) realisiert werden. In den Großsiedlungen gab und gibt es noch andere Finanzierungsquellen, bspw. über das Quartiersmanagement. Der 1. Spielplatz mit Investitionsmitteln im Bezirk nach 15 Jahren war der Bau des Spielplatzes Garziner Platz in den Jahren 2010/2011. In den weiteren Jahren sah es dann etwas günstiger im Bereich „Spiel“ aus. Es konnte im Siedlungsgebiet der Wilhelmplatz gebaut werden, 2013 der 1. Bauabschnitt vom Spielplatz Wernerstraße und 2014 der Oschatzer Ring. Über das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm des Senates konnte der Boschpoler Platz neu gestaltet werden (Eröffnung am 04.05.2015) und der Spielbereich Burghardweg (Fertigstellung 2015). Der Spielplatz Lauinger Straße (2014) entstand über Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen. 2015 erfolgt aus der I-Planung heraus, der Neubau des Spielplatzes am Baltenring 1.
Frage 2: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Drs. 0569/VII „Etablierung dauerhafter öffentlich-privater Partnerschaften für den Erhalt und Neubau von Spielplätzen“?
Der Neubau und Erhalt von öffentlichen Spielplätzen gehört zu den Pflichtaufgaben des SGA, FB Grün. Mittel dafür müssen im Bezirkshaushalt eingeplant werden. Darüber hinaus gibt es seit 3 Jahren das Sanierungsprogramm für Öffentliche Spielplätze bei SenStadtUm. Genauere Infos siehe Punkt 1.
Christian Gräff |
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