Drucksache - 1846/VII
Das Bezirksamt gibt zu der o. g. Anfrage wie folgt Auskunft:
Im § 37 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes ist formuliert „Die Bürgerämter werden als zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger entwickelt. Dort sollen die in der Bezirksverwaltung nachgefragten Dienstleistungen zusammengefasst und abschließend bearbeitet werden. Zusätzliche Behördengänge sollen vermieden werden…“ Es sollte zur Kenntnis genommen werden, dass sich hinsichtlich der Bürgerämter die Rahmenbedingungen grundsätzlich verändert haben. Das hat weniger damit zu tun, den Bürgerinnen und Bürgern längere Wege zuzumuten. Zu diesen wichtigen Rahmenbedingungen die hinzugetreten sind zählt das Behördentelefon 115 und der im Internet verfügbare Verwaltungsführer des Landes Berlin. Die entscheidende Rahmenbedingung ist aber die zur Verfügung stehende Personalressource und ihre organisatorische Aufstellung für die Aufgabenerfüllung. Da im vierten Quartal 2015 und im ersten Quartal 2016 umfangreiche Schulungen aller Beschäftigten der Berliner Bürgerämter stattfinden kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zeitweilig mit zwei Standorten gearbeitet werden muss. Wie schon mehrfach im Hauptausschuss der BVV mitgeteilt, wird das Bezirksamt im Oktober/November 2015 Vorschläge zur effizienteren Arbeit in den Bürgerämtern vorlegen und die BVV über die sich daraus ergebenden Alternativen unterrichten. Bis dahin ist eine Schließung nicht geplant.
Die Beantwortung dieser Frage macht es notwendig verschiedene Betrachtungsebenen einzubeziehen.
Die erste Betrachtungsebene ist die, wie die Bürgerämter in Marzahn Hellersdorf im Vergleich zu den anderen Bezirken personell ausgestattet sind. Sowohl in den Beratungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen als auch bei der im ersten Quartal 2015 stattgefundenen Befassung durch den Rechnungshof von Berlin ist festzustellen, dass selbst bei Hinzurechnung der auf zwei Jahre befristeten Stellen immer noch eine bemerkenswerte geringere personelle Ausstattung in unseren Bezirk vorliegt. Im Durchschnitt verfügen die Berliner Bezirke in ihren Bürgerämtern 0,15 VZÄ je 1.000 Einwohner. In unseren Bezirk beträgt dieser Wert 0,12. Das entspricht einer Differenz von mindestens fünf VZÄ. Die zweite Betrachtungsebene ist die nach der Verfügbarkeit des Personals. Die vorhandenen Stellen müssen mit mindestens 80 % des Personals ständig verfügbar sein, damit die Aufgabe im Wesentlichen erfüllt werden kann. Davon sind wir gegenwärtig mit 64% weit entfernt. Aus diesem Grund erhalten wir von der Senatsverwaltung für Finanzen vier Stellen, die auf zwei Jahre befristet sind, zusätzlich für die Bürgerämter. Die dritte Betrachtungsebene ist die zur Aufgaben- und zur Bedarfsentwicklung. Eine neue Situation entsteht mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes, das nach Einschätzung des Deutschen Städtetages einen Mehrbedarf von einer Stelle je 100.000 Einwohner zur Folge hat. Dies ist im Land Berlin noch nicht thematisiert. Von Bedeutung wird sicherlich auch sein, wie sich die Wohngeldnovelle 2016 auf die Bürgerämter auswirken wird. Entscheidend ist aber der Bedarf nach Terminen, die innerhalb von Das Bezirksamt sieht bisher keine Möglichkeit den Bürgerämtern zusätzliches Personal, auch nicht befristet, zur Verfügung zu stellen.
Stephan Richter Bezirksstadtrat für Bürgerdienste |
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