Drucksache - 1398/V  

 
 
Betreff: Schlosspark Biesdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:3 BezirksverordneteBzStR ÖkStadt
Verfasser:Dr. Niemann, HeinrichNiemann, Heinrich
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.05.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
02.06.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.06.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 17.05.2004 PDF-Dokument
2. Version vom 03.06.2004 PDF-Dokument
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.12.2004 PDF-Dokument

Begründung:

Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb1164/II…." , liegt elektronisch nicht vollständig vor

 

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        08.12.04

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.01.05

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Maßnahmen zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit -
Parkordnung für das Denkmalensembles "Schloss und Park Biesdorf"


zugleich

Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1398/V aus der 35. BVV vom 24.06.04
Schlosspark Biesdorf

und

Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, DS-Nr. 1508/V aus der 36. BVV vom 26.08.04
Erweiterung der Dienstzeiten des Wachschutzes im Schlosspark Biesdorf

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 07.12.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1164/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Schmidt                                                                 Dr. Heinrich Niemann

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin                     Bezirksstadtrat für Ökologische

Stadtentwicklung

 

 

Anlage

 

 

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 29.11.04

Abt. Ökologische Stadtentwicklung              6700

NatUm L

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 1164/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Maßnahmen zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit -
Parkordnung für das Denkmalensembles "Schloss und Park Biesdorf"

zugleich

Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1398/V aus der 35. BVV vom 24.06.04
Schlosspark Biesdorf

und

Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, DS-Nr. 1508/V aus der 36. BVV vom 26.08.04
Erweiterung der Dienstzeiten des Wachschutzes im Schlosspark Biesdorf

 

B. Berichterstatter:      Bezirksstadtrat Herr Dr. Niemann

 

C.1 Beschlussentwurf:      1. Das Bezirksamt stimmt der vorgelegten Parkordnung zu
    (siehe Anlage2).
2. Das Bezirksamt beschließt:
    1. in den bestehenden Vertrag mit dem Wachschutz
        künftig neben dem Park und seiner baulichen Aus-
        stattung auch das Schloss einzubeziehen und den
        Park öffnen und schließen zu lassen.
    2. Die Finanzierung des erweiterten Wachschutzes
        erfolgt anteilig durch die Abtei-
        lungen Ökologische Stadtentwicklung sowie Bildung,
        Kultur und Sport.
3. Das Bezirksamt bittet das Landesdenkmalamt um die
    Bereitstellung von 3 Informationstafeln zur Geschichte
    und Bedeutung des Denkmalensembles.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      siehe Anlage 1

 

E. Rechtsgrundlage:      DenkmalschutzG vom 24. 04. 1995, GrünanlagenG vom 24.11.1977;
§ 15, § 36 Abs. 2 Buchstabe b, e und Abs. 3
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

 

 

2

 

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      Finanzierung erweiterter Leistungen des Wachschutzes erfolgt anteilig im Rahmen des laufenden Haushaltes 2004/2005 durch die Abt. Ökologische Stadtentwicklung sowie Abteilung Bildung, Kultur und Sport. Die Beschaffung der Schilder erfolgt ebenfalls aus dem laufenden Haushalt der Abteilung Ökologische Stadtentwicklung.

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

 

 

 

Dr. Heinrich Niemann

Bezirksstadtrat für

Ökologische Stadtentwicklung

 

Anlagen

 

 


Anlage 1

zur BA-Vorlage

Nr. 1164/II

 

Maßnahmen zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit für das Denkmalensemble ”Schloss und Park Biesdorf ”

 

Begründung:

Der Schlosspark Biesdorf ist mit dem Schloss eines der schönsten Denkmalensembles von Berlin und soll einem breiten Publikum als Kultur- und Erholungsstätte erhalten werden.

 

Der 14 ha große Park hat gleichfalls eine besondere Bedeutung für den Naturschutz, weil er aufgrund seines ausgeprägten Altbaumbestandes, seiner Hecken, Großgehölze, ausgedehnten Wiesenflächen und nicht zuletzt wegen seines Teiches Lebensraum für mehr als 40 Brutvogelarten, Fledermäuse, andere Kleinsäuger und Insekten bietet.

 

Im Jahr 1945 fanden zahlreiche sowjetische  Soldaten dort ihre letzte Ruhestätte, bevor sie auf den Parkfriedhof Marzahn umgebettet wurden.

 

Mitte der Neunziger Jahre wurde der Schlosspark unter Denkmal- und Naturschutzkriterien umfassend rekonstruiert. Dafür wurden mehr als 3,5 Mio. Euro Förder- und Sponsorenmittel bereitgestellt.

Neben der einmalig schönen alten Lindenallee wurden Lesegarten, Teehaus, Eiskeller, Teich mit Fontäne, Pleasureground und naturbelassene Wiesen wieder zu besonderen Orten im Park.

Jährlich werden 200 T€ zur Pflege und Unterhaltung des Parkes aufgewendet, davon seit 1996 ca. 50 T€ zur Beseitigung von Vandalismusschäden.

 

In den letzten Jahren nahmen mutwillige Zerstörungen drastisch zu. Neben kontinuierlicher Vermüllung und Glasscherben in den Wiesenflächen waren die mehrfachen Zerstörungen am Lesegarten, am Teehaus und am Eiskeller, aber auch das Anlegen von Feuerstellen unter Verwendung von abgesägten Bäumen und Banklatten besonders gravierend.

 

Am Schloss haben unter großem Engagement der Stiftung Ost-West-Begegnungs-stätte ”Schloss Biesdorf ” e.V. seit mehreren Jahren Maßnahmen zur denkmalgerechten Herstellung des Schlosses begonnen. Bereits im Verlauf der Bauarbeiten kam es auch am Schloss immer wieder zu Schäden, z.B. durch Schmierereien und Zerstörung des hochwertigen Putzes am Portikus.

 

Seit 2003 suchten alle Beteiligten – Nutzergruppen einschließlich der Anwohner/-innen, Heimatverein, Ball e.V., Verein Stiftung ”Schloss Biesdorf ”, BVV und Jugend-BVV, Streetworker/innen und die beteiligten Ämter – nach einer Lösung, Park und Schloss vor mutwilligen Zerstörungen zu bewahren.


2

 

Die Besprechungen mündeten in den Konsens, beiliegende Parkordnung einzuführen, in die die Vorschläge der Beteiligten eingeflossen sind. Die Jugendgruppen und die Jugend-BVV haben ein besonderes Interesse daran, den Park als Aufenthaltsort weiterhin zu nutzen und sich diesen Ort nicht durch einzelne Besucher/innen, die die Regeln der Rücksichtnahme und Ordnung nicht akzeptieren, streitig machen zu lassen. (Neben der Einführung einer Parkordnung wollen die Jugendlichen einen Parkrat gründen, mit dem Pächter Veranstaltungen auf der Parkbühne vereinbaren und eigene Leistungen zur Pflege des Parks erbringen.)

 

Eindeutig ist, dass die Jugendlichen als Nutzer nicht die Verantwortung für Ordnung und Sicherheit im Park übernehmen können.

 

Das Natur- und Umweltamt sieht deshalb in Abstimmung mit der Abteilung Bildung, Kultur und Sport vor, den Park morgens um 6.00 Uhr zu öffnen und um 23.00 Uhr zu schließen und das Schloss in den seit 2003 durchgeführten Wachschutz einzubeziehen. Über diese Entscheidung konnte keine Einigung mit den beteiligten Jugendlichen erzielt werden.

 

Die Parkordnung sieht für die Nutzer neue Angebote vor: Sowohl der Weg vom Alt-Biesdorf zur Biesdorfer Promenade als auch der Weg vom Blumberger Damm zur Biesdorfer Promenade wird auch zur Fahrradnutzung freigegeben. Die Wiese am Teich wird als Liegewiese ausgewiesen (Anlage 3).

 

Die Einführung der Parkordnung erfolgt in Verbindung mit der Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit –Tafeln über die Geschichte und Bedeutung des Denkmalensembles, Führungen in Park und Schloss, aber auch mit Appellen an die Öffentlichkeit künftig den Park schützen.

 

Der Park wird weiterhin auf Antrag für Veranstaltungen, die sich mit dem Denkmalcharakter des Ensembles und der angrenzenden Wohnbebauung vereinbaren lassen, zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt, vertreten durch den BzStR für Ökologische Stadtentwicklung Herrn Dr. Niemann, hat in mehreren Sitzungen, zuletzt am 11.10.04, erörtert, dass die Schließung des Parks in den Nachtstunden als notwendig für den Schutz von Schloss und Park vor weiteren gravierenden Schäden erachtet wird. Es folgt somit dem BVV-Ersuchen Drs.-Nr. 1398/V vom 24.06.04 nicht.

Über die unterschiedlichen Positionen wurden in den Sitzungen der Jugend-BVV, die auf Initiative der Vorsteherin der BVV Frau Wermke mehrfach zu diesem Thema tagte, keine Einigung erzielt, obwohl das wachsende Verständnis der Jugendlichen spürbar wurde. Das Bezirksamt wertet diese Sitzungen gemeinsam mit den zuständigen Bezirksstadträten als Anhörung im Sinne des Ersuchens.

 

Mit der Festlegung von Öffnungszeiten für den Park, der Einbeziehung der Bewachung des Schlosses und der Ausdehnung der Wachschutzzeit bei Abendveranstaltungen bis 1.30 Uhr folgt das Bezirksamt dem Anliegen inhaltlich, das der BVV-Änderungsantrag DS-Nr. 1508/V vom 26.08.04 verfolgt. Die Verschiebung der täglichen Wachschutzzeit bis 2.00 Uhr wird aufgrund der vorgesehenen Parkordnung nicht als notwendig erachtet.

 


Anlage 2

zur BA-Vorlage

Nr. 1164/II

 

Parkordnung für das Denkmalensemble Schloss und Park Biesdorf

 

Schloss und Park Biesdorf sind Denkmale der Bau- und Gartenkunst und bilden eines der herausragendsten Ensembles der Hauptstadt Berlin.

 

Mit dieser Parkordnung bitten wir Sie, durch Ihr Verhalten dazu beizutragen, dass auch andere Besucher/innen und nachfolgende Generationen sich daran erfreuen können.

 

Darüber hinaus hat der Park eine hohe Bedeutung für den Naturschutz.

 

Für Schloss und Park gelten das Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin vom 24.04.1995 und das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 24.11.1997.

 

Bitte beachten Sie:

 

1.      Öffnungszeiten täglich von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr

 

2.      Das Betreten des Parks geschieht auf eigene Gefahr.
Er ist grundsätzlich Fußgängern/innen und Rollstuhlfahrern/innen vorbehalten. Das Radfahren ist nur auf den dafür ausgewiesenen Wegen erlaubt.

 

Bitte unterstützen Sie uns bei der Erhaltung von Schloss und Park:

 

·         Bleiben Sie auf den Wegen.

·         Nutzen Sie nur diejenigen Wiesenflächen, die als Liegewiesen gekennzeichnet sind.

·         Für Ihre Abfälle stehen Behälter bereit.

·         Bäume, Sträucher, Rasen- und Wiesenflächen, andere Pflanzungen sowie Ausstattungen dürfen nicht beschädigt werden.

·         Bitte nehmen Sie Ihren Hund an die Leine und beseitigen Sie dessen Kot.

·         Vermeiden Sie Lärm, der andere Parkbesucher/innen unzumutbar stört.

·         Es ist nicht gestattet, zu zelten und zu übernachten.

·         Es ist verboten, Feuer anzuzünden und zu unterhalten.

·         Es ist verboten, im Teich zu angeln, zu baden oder ihn bei Eis zu betreten.

·         Die Parkbühne mit Baulichkeiten und Flächen ist zum Angebot kultureller Veranstaltungen verpachtet. Störungen dieser Nutzung sind zu unterlassen.

 

Für Schloss und Park gilt das Hausrecht.

Das widerrechtliche Eindringen in das Schloss (einschließlich Portikus, Freitreppen, Altan, Loggien und Turm) und in den Park (einschließlich Teehaus, Eiskeller und Baulichkeiten der Parkbühne) gilt als Hausfriedensbruch.

Verstöße gegen diese Ordnung werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

 

 

Für Ihr Verständnis dankt Ihnen das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

 

 

 

 
 

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