Drucksache - 1700/VII  

 
 
Betreff: Zur Unfallgefahr durch ungesicherte Sprungkissenumrandung auf dem Bolzplatz Blumberger Damm 14 / Cecilienstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerBürger
Verfasser:Durhak, Manfred 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
20.11.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Einwohneranfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Ist das Bezirksamt gewillt, einen schweren Unfall zu riskieren, nur weil für diese alten Sprungkissen, laut Maerker-Antwort, Maerker-Hinweis: ID 351475 vom 16.10.2014 um 13:54 Uhr, Bestandsschutz besteht und ist es für den Bezirk vorrangiger, sich an einen Bestandsschutz zu klammern, anstatt eine mögliche Verletzungsgefahr auszuschließen, die schließlich besteht, was die Änderung dieser Vorschrift vor ein paar Jahren zeigt, wobei ich wissen will, wer im Bezirk trägt letztendlich die Verantwortung für die Weigerung, diese öffentlichen Spielgeräte so zu sichern, wie es der heutige Technikstand möglich macht?

 

  1. Worin besteht für den Bezirk, was die Frage der Unfallfolgenvermeidung betrifft, der Unterschied zwischen Schulsport, bei dem seit Jahrzehnten jede mögliche Verletzungsgefahr durch weiträumig ausgelegte Matten ausgeschlossen werden muss und diesen Sprungkissen, die den Kindern und Jugendlichen vom Bezirk zum Freizeitsport zur Verfügung gestellt werden?

 

  1. Will die zuständige Stelle des Bezirksamts mit dem Maerker-Fazit: "Kinder sollen Sich und ihre Geschicklichkeit erproben und trainieren." ausdrücken, wir stellen zwar unsichere Spielgeräte zur Verfügung, aber wer sich verletzt, ist selber schuld, weil er sie ja nicht benutzen muss, und woher nimmt das Bezirksamt das Wissen über die Korrektheit der Maerker-Aussage: "Es gab dennoch keine Unfälle." und wurde diesbezüglich im UKB nachgeforscht, bzw. eine Umfrage bei den anwohnenden Eltern, bzw. den bisher im Urban Social übernachtenden Jugendgruppen durchgeführt und was zählt für das Bezirksamt als Unfall, damit dieser überhaupt zur Kenntnis genommen und registriert wird?

 

  1. Ist dem Bezirk bewusst, dass die Eltern eines vielleicht schwerstverletzten Kindes dem Bezirk in der Öffentlichkeit grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Missachten dieser Gefahren vorwerfen werden, weil ihm, auf Grund der Maerker-Meldung und dieser Anfrage hier, klar vorgeführt wurde, welche Gefahr von diesen unsicheren Spielgeräten aus geht?

 

  1. Ist der Bezirk gewillt, an den Sprungkissen eine Straßenlaterne aufstellen zu lassen, weil diese drei Wegvertiefungen bei Dunkelheit sehr schlecht zu sehen sind und dieser Bereich immer wieder von Personen überquert wird, die, von der Bushaltestelle des 191 und 192 kommend, zu REWE einkaufen wollen?
 
 

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