Drucksache - 1597/VII
Die BVV möge beschließen:
Die BVV Marzahn-Hellersdorf betont die Notwendigkeit, die Finanzierung der Mobilitätshilfedienste im Land Berlin langfristig zu sichern, auch im Einklang mit den Verpflichtungen, die sich aus der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ergeben und in den "10 Behindertenpolitische Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020" - besonders Punkt "(6) Teilhabe" - festgeschrieben stehen. Begründung: Im Rahmen der vergangenen Sitzung des bezirklichen "Ausschusses für Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen" hat der Marzahn-Hellersdorfer Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in seinem zweimonatigen Bericht deutlich gemacht, dass es in Anbetracht des zum Jahr 2015 auslaufenden Förderprogramms "Bürgerarbeit zur Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt" um eine nachhaltige Sicherstellung der Berliner Mobilitätshilfedienste für Menschen mit Behinderungen schwer bestellt ist.
Seit 2010 investieren Bundesregierung und Europäische Union insgesamt 1,3 Milliarden Euro, um Langzeitarbeitslosen eine Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, einen Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu finden.
Auch Berliner Mobilitätshilfedienste haben von dem Förderprogramm in den vergangenen Jahren Gebrauch gemacht und Begleitdienste durch an dem Förderprogramm Partizipierende realisieren können.
Prinzipiell steht die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf dafür ein, die für Menschen mit Behinderungen relevanten Mobilitätshilfedienste unabhängig von Arbeitsförderprogrammen zu gestalten. Mobilitätshilfedienste sind für eine Vielzahl von Menschen mit Behinderungen zur Gestaltung ihres Lebensalltages unerlässlich und zählen zu ihren mitunter wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen. Auch mit dem Wegfall des Förderprogramms "Bürgerarbeit" muss das Gewährleisten der Berliner Mobilitätshilfedienste sichergestellt sein.
Abstimmungsergebnis im Ausschuss: einstimmig mit 12 Ja-Stimmen |
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