Drucksache - 1557/VII  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der BVV
hier: §§ 27, 29, 30a und 34
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungsausschussGeschäftsordnungsausschuss
Verfasser:Ostertag, Olaf 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.09.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag GO BVV PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

§ 27 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

 

§ 27

Berichterstattung des Bezirksamtes

(1)               Die Mitglieder des Bezirksamtes berichten in der ordentlichen Sitzung der BVV über ihre Arbeit.

(2)               Die Bezirksverordneten können mündliche Nachfragen zur Berichterstattung des Bezirksamtes an das Bezirksamt richten. Zu jedem Bericht des Bezirksamts können bis zu fünf Nachfragen gestellt werden. Die Vorsteherin/der Vorsteher bestimmt die Reihenfolge des Aufrufs. Dabei sollte je einer/einem Bezirksverordneten pro Fraktion das Wort erteilt werden.

(3)               Fragen oder die Beratung zu Gegenständen, die auf der Tagesordnung stehen oder               deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig. Das Bezirksamt               beantwortet die Nachfragen mündlich.

(4)               Im Anschluss an den Bericht des Bezirksamtes kann gegebenenfalls ein aktuelles               Thema von allgemeinem Interesse beraten werden, sofern sich der Ältestenrat im               Vorfeld darauf verständigt hat.

 

 

§ 29 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

 

§ 29

Einwohnerfragestunde

(1)               Die BVV führt zu Beginn jeder ordentlichen Sitzung eine Einwohnerfragestunde durch.

              Ihre Dauer wird auf 45 Minuten begrenzt.

(2)               rgerinnen/Bürger lassen sich in eine Frageliste eintragen. Sie tragen ihre Anfragen nach namentlichem Aufruf mündlich vor. Die Fragen sind fünf Arbeitstage vor der Sitzung der BVV in Textform im Büro der BVV einzureichen.

              Jede Bürgerin/jeder Bürger kann pro Sitzung der BVV maximal zwei Anfragen einreichen. Die Anfragen dürfen bis zu fünf Unterfragen enthalten.

(3)               Die Fragen müssen einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der BVV aufweisen.

              Darüber hinausgehende Fragen werden dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden übergeben.

              Die Prüfung obliegt der Vorsteherin/dem Vorsteher.

              Eine Diskussion unter den Mitgliedern der BVV findet nicht statt. Jedoch können von Bürgerinnen/Bürgern pro Anfrage bis zu zwei Nachfragen gestellt werden.

(4)               Die Redezeit kann von der Vorsteherin/dem Vorsteher begrenzt werden. Die               Vorsteherin/der Vorsteher kann die Fragende/den Fragenden, die/der vom               Fragegegenstand abschweift, "zur Sache" rufen. §§ 48 bis 54 GO BVV gelten               entsprechend.

(5)               Fragen, die nicht beantwortet werden, werden dem Bezirksamt mit dem Ersuchen um weitere Beantwortung gemäß der GGO des Landes Berlin übergeben.

(6)               Fragen, bei deren Aufruf der/die Fragestellende nicht anwesend ist, oder die wegen Zeitablaufes nicht beantwortet werden konnten, werden nicht behandelt.

 

§ 30a der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

§ 30 a

Prioritäten

(1)               Jede Fraktion hat das Recht, bis zur gemäß § 13 (2) GO BVV stattfindenden Sitzung des Ältestenrates einen Verhandlungsgegenstand zu benennen, der in einem Prioritätenblock behandelt werden soll.

(2)               Der Ältestenrat kann der BVV empfehlen, dass mehrere inhaltlich in Zusammenhang stehende Drucksachen unter einem Punkt im Prioritätenblock zusammen beraten werden.

(3)               Der Ältestenrat kann der BVV einen Vorschlag über die Reihenfolge der Beratung der Prioritäten unterbreiten.

 

 

§ 34 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

 

§ 34

Tagesordnung

(1) Die Reihenfolge der Tagesordnung ist in der Regel wie folgt festzulegen:

 

1. Einwohnerfragestunde

2. Bericht des Bezirksamtes

3. Prioritäten

4. Dringliche Drucksachen

5. Konsenslisten

6. Vertagte Drucksachen

7. Wahlen

8. Große Anfragen

9. Mündliche Fragestunde

10. Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung

11. Anträge

12. Anträge und Beschlussempfehlungen der Ausschüsse

13. Vorlagen des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme

 

              Vor Eintritt in die Tagesordnung kann der Seniorenvertretung bzw. dem Jugendparlament das Wort erteilt werden. Die Redezeit ist auf insgesamt 15 Minuten begrenzt.

(2)               Die BVV kann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Bezirksverordneten Tagesordnungspunkte absetzen und auf einen anderen Sitzungstermin verweisen.

 

              Sie kann die Reihenfolge der Tagesordnung mit einfacher Mehrheit ändern.

              Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung darf in derselben Sitzung nicht wiederholt werden.

(3)               Nicht auf der Tagesordnung stehende Punkte dürfen nur nach Maßgabe der §§ 21 und 25 (6) GO BVV beraten werden.

 

              Dringlichkeitsanfragen und -anträge, sowie auf der Konsensliste a stehende Drucksachen sind in jedem Fall in der Sitzung zu behandeln, für die sie bestätigt worden sind.

(4)               Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder sachlich zusammenhängender Tagesordnungspunkte kann jederzeit beschlossen werden.

(5)               Die Sitzung kann durch die Vorsteherin/den Vorsteher, auf Verlangen einer Fraktion oder dreier Bezirksverordneter unterbrochen werden. Die Vorsteherin/der Vorsteher bestimmt die Dauer der Unterbrechung.

(6)               Werden Drucksachen, die auf der Tagesordnung stehen, wegen Zeitablaufes oder Abbruches nicht erledigt, werden sie an den Anfang der nächsten ordentlichen Sitzung gesetzt.


Begründung:

 

Der Ausschuss für Geschäftordnung hat in seiner Sitzung am 01.07.2014 die Texte der genannten Paragrafen im Konsens bestätigt und empfiehlt der BVV, diese zu beschließen.

 

Durch die Umstellung der Tagesordnung soll eine höhere Attraktivität der Sitzungen der BVV für die Öffentlichkeit erreicht werden. Die vorgeschlagenen Änderungen stehen in direktem Zusammenhang und sollen bereits in der nächsten Sitzung angewendet werden. Darüber hinaus sind in den aufgelisteten Paragrafen Anpassungen an die bereits geübte Praxis aufgenommen und einige Präzisierungen zur besseren Handhabbarkeit für BVV und Bezirksamt vorgenommen worden.

 
 

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