Drucksache - 1375/VII  

 
 
Betreff: Zum Eichenprozessionsspinner
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBzStR WirtStadt
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.03.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Die. o. g. Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

 

  1. An welchen Orten des Bezirkes hat das Bezirksamt im Jahr 2013 den Eichenprozessionsspinner bekämpft?

 

Der Fachbereich Grün des Straßen- und Grünflächenamtes hat in seiner Zuständigkeit 2013 an zwei Stellen im Bezirk Nester des Eichenprozessionsspinners bekämpft.

- in der Schwabenalle in der Nähe der 43. Kita

- Köpenicker Str. vor Hausnummer 260 im Bereich der Bushaltstelle

 

  1. Mit welchen Mitteln wurde die Bekämpfung durchgeführt?

 

Die Nester wurden von den befallenen Bäumen abgesaugt.

 

  1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Berliner Forsten?

 

Eine Zusammenarbeit mit den Berliner Forsten hat bisher nicht stattgefunden.

 

  1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit privaten Anliegern bei der Bekämpfung?

 

Zuständig ist das Gesundheitsamt, da es sich beim Befall durch den Eichenprozessions-spinner nicht um Natur- oder Pflanzenschutz handelt, sondern um die Gefährdung der Gesundheit von ausgewählten Teilen der Bevölkerung. Weiterhin zuständig sind die Eigentümer in ihrer Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit betroffener Bäume oder Orte. Private Anlieger und Grundstückseigentümer können sich bei Problemen an das Gesundheitsamt wenden. Durch das Gesundheitsamt erfolgt nach Terminvereinbarung ein Ortstermin zur Feststellung des Befalls und eine umfangreiche Beratung. Dabei wird auch ein Merkblatt zum Thema sowie eine Liste der Schädlingsbekämpfungsfirmen mit Erfahrung zur Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern übergeben. Diese Unterlagen sind auch im Internet hinterlegt.

 

  1. Wo können sich Grundstückseigentümer bei Befall beraten lassen?

 

Die Grundstückseigentümer können sich zu einer ersten Beratung und zur Terminvereinbarung an das Gesundheitsamt, Fachbereich 2 Hygiene und Umweltmedizin Telefon 90293 3639 wenden. Weitere Informationen finden sich im Internetauftritt des Fachbereiches 2.

 

 

 

Christian Gräff

 
 

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