Drucksache - 1339/VII
Die. o. g. Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Zu 1. Die Einrichtungen des Wohnungslosen -und Asylbewerberheimes und der "Don - Bosco" Einrichtung, sowie des Kinderzirkus "Cabuwazi" sind innerhalb gewerblicher Bauflächen allgemein zulässige soziale Einrichtungen, soweit sie nicht über einen B-Plan, der für dieses Gebiet nicht im Verfahren oder festgesetzt ist, ausgeschlossen werden. Daher haben diese sozialen Einrichtungen an diesem Standort keinen einem Mischgebiet oder allgemeinen Wohngebiet vergleichbaren Schutzstatus bzgl. des Rücksichtnahmegebots. Auch die Ansiedlung anderer an diesem Standort planungsrechtlich zulässiger gewerblicher Nutzungen (Gewerbebetriebe) wäre zulässig, mit den in gewerblichen Bauflächen zulässigen maximalen Obergrenzen für Lärm.
Zu 2. Zum Vorhabengrundstück gab es 2012 einen Vorbescheidsantrag und einen Bauantrag. Beide wurden aus planungsrechtlicher Sicht positiv beschieden, da das Vorhaben als Gewerbebetrieb in einer, aufgrund der maßgeblich gewerblich geprägten Umgebung (Gewerbegebiet Wolfener /Bitterfelder Straße) planungsrechtlich nach § 34(1)BauGB zulässig ist. Ein Bebauungsplan ist nicht im Verfahren oder festgesetzt. Die Flächen befinden sich nicht im Gewerbeflächensicherungsprogramm (epB) von SenStadt. Mit dem Vorhaben werden entsprechend Betriebsbeschreibung die max. Obergrenzen bzgl. Lärm für gewerbliche Nutzungen nicht überschritten. Zwischenzeitlich wurde durch den FB Bauaufsicht festgestellt, dass das genehmigte Vorhaben teilweise nicht den vor Ort ausgeführten Baumaßnahmen entspricht. Es ist beabsichtigt einen Nachtrag zum Bauantrag mit der aktuellen Planung einzureichen. Des Weiteren gab es ein erstes Vorgespräch zu einer evtl. Erweiterung der Nutzung nach Norden (vorwiegend Stellplatzflächen für Besucher).
Der BzStR WirtStadt hat sich bereits im Sommer 2013 an den Eigentümer Liegenschaftsfonds Berlin gewandt und auf die "problematische Verortung" des Vorhabens und auf den Betreiber aufmerksam gemacht.
Zu 3. Es sind seitens des Bezirksamtes derzeit keine Aktivitäten oder Abstimmungen mit Anlieger_innen bekannt. Im Rahmen der planungsrechtlichen Prüfung von Vorhaben nach § 34(1)BauGB müssen Anlieger nicht über vorliegende Bauanträge informiert werden.
Zu 4. Die Vorhabenfläche ist keine öffentliche Grünfläche oder ein unter Schutz stehender Landschaftsraum, sondern eine brachgefallene bisher, unbebaute gewerbliche Baufläche im Gewerbegebiet Marzahn. Im Zuge der Bauantragstellung wurde auch der FB Naturschutz einbezogen (Baumschutz), der auch keinen anderen naturschutzrechtlichen Status (Biotop) für die Baufläche festgestellt hat, der einer Genehmigung widersprochen hätte. Auf gewerblichen Bauflächen ist überwiegend eine bauliche Nutzung von 50 - 60% der Grundstücksfläche möglich und zulässig. Außerdem verfügen die angesprochenen Flächen über keinerlei Potentiale von Flora und Fauna. Da die Flächen nicht im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes sind, sondern beim Liegenschaftsfonds, besteht auch keinerlei Erwartungshaltung in Hinblick auf eine Grünfläche mit artenreicher Flora und Fauna.
Zu 5. Der vorliegende Sozialbericht 2012 informiert über wesentliche Faktoren zur Bestimmung der sozialen Lage: Erwerbsleben, Arbeitslosigkeit, Hartz IV-Bezug, Wohnungslosigkeit und Überschuldung. Angesichts eines hohen Anteils an Kinderarmut gibt es gesonderte Aussagen zu diesem Thema.
Während in den ersten Ausführungen der Bezirk Marzahn-Hellersdorf im Berliner Vergleich dargestellt wird, wird im zweiten Teil die soziale Lage in den Stadtteilen (Bezirksregionen) und teilweise auch sozialraum-konkret dargestellt. Dabei wird deutlich, dass in Marzahn-Mitte, dem Stadtteil mit der höchsten Einwohnerzahl, die meisten Hartz IV-Empfänger_innen leben. Fast jeder dritte Einwohner ist hier von Hartz IV-Leistungen abhängig. Innerhalb des Stadtteils schwankt die SGB II-Quote zwischen 27 % (Sozialraum 06 = Ringkolonnaden) und 35,2 % (Sozialraum 04 = Wuhletalstraße). Die Altersstruktur der Personen im Hartz IV-Bezug und andere Detaildarstellungen können Sie bitte dem Ihnen vorliegenden Bericht entnehmen.
Evtl. Auswirkungen eines Rummelplatzes auf die soziale Lage der Bevölkerung in diesem Stadtteil lassen sich seitens des Bezirksamtes nicht vorhersagen.
Gräff |
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