Drucksache - 1320/VII
Die BVV möge beschließen:
Die BVV Marzahn-Hellersdorf spricht sich für demokratische und tolerante Schulen im Bezirk aus. Das Lernen soll geprägt sein von Neugier, Toleranz und gegenseitigem Interesse und Respekt. Gerade aufgrund der Erfahrung mit totalitären Staatsformen im Bezirk ist die Vermittlung demokratischer Werte und Strukturen nach den Kriterien des Beutelsbacher Konsenses in der politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen eminent wichtig. Daher spricht sich die BVV gegen den Einsatz von Referentinnen und Referenten im schulischen Bildungsbereich aus, die die demokratischen Werte von Transparenz und Rechenschaft nicht exemplarisch vorleben. Insbesondere lehnt die BVV die Entsendung von Referentinnen und Referenten des Verfassungsschutzes in den Politikunterricht ab. Der Verfassungsschutz tritt in der Öffentlichkeit als Träger von Geheiminformationen auf, die nicht hinterfragbar sind, und ist lediglich unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden Gremien rechenschaftspflichtig. Die Schülerinnen und Schüler sollen jedoch im Politikunterricht gerade lernen, dass alle Informationen hinterfragt werden müssen und nicht allein aufgrund der Autorität eines Akteurs geglaubt werden sollen. Diese Nichthinterfragbarkeit steht den Grundsätzen zur politischen Bildung des Beutelsbacher Konsens von 1976 in allen Aspekten entgegen. Darüber hinaus stellt die BVV Marzahn-Hellersdorf die Sinnhaftigkeit des Konzepts des "Extremismus" in Frage. Dies ist ein unbestimmter Begriff, der in der Politikwissenschaft mittlerweile klar als unzureichend angesehen wird. Statt Kinder und Jungendliche in einer Kultur der Angst vor "Extremisten" zu erziehen, sollte die Bildung vielmehr darauf abzielen, positive Werte wie Toleranz, Solidarität und die Akzeptanz von Vielfalt zu vermitteln. Weiterhin sollen Bedrohungen dieser Werte (z.B. durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit) dem aktuellen Forschungsstand der Politikwissenschaft entsprechend dargestellt und Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung dieser Bedrohungen im Unterricht erarbeitet werden. Dies ist eine Aufgabe, die eine pädagogische und didaktische Kompetenz erfordert. Referentinnen und Referenten des Verfassungsschutzes haben keinen Bildungsauftrag und sind hier fehl am Platz, auch da die Felder "Bildung" und "Sicherheit" vom Gesetzgeber absichtlich sehr strikt getrennt sind. Die BVV erklärt sich mit allen Lehrkräften solidarisch, die auf eine Einbindung von Referentinnen und Referenten des Verfassungsschutzes verzichten. Der Ausschuss für Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 06.03.2014 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sechs Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag abzulehnen.
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