Drucksache - 0934/VII  

 
 
Betreff: Zu Wohnungen für betreutes Wohnen/Trägerwohnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStRin JugFamWeiKult
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.05.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
  1. Wie ist die gegenwärtige Situation im Bereich betreutes Wohnen, betreutes Einzelwohnen insbesondere für junge Menschen, die wegen schwieriger Familienverhältnisse eine eigene Wohnung oder eine andere Unterbringungsmöglichkeit brauchen?
     

Für den Jugendbereich ist die Situation für das „Betreute Einzelwohnen“ insgesamt schwierig, da es immer weniger kleine und bezahlbare Wohnungen im Bezirk und in Berlin insgesamt gibt.

Trägerwohnungen werden deshalb kaum noch an verselbständigte Jugendliche weiter gegeben, da die Träger diese für die Aufrechterhaltung des Leistungsangebotes selbst benötigen. Hilfen zur Erziehung laufen mitunter länger als erforderlich, da sich die Wohnungssuche so schwierig gestaltet. Wohnungen zur Nutzung für Wohngemeinschaften in Anmietung durch die Träger sind auch schwierig zu erhalten. Die Unterbringung von Jugendlichen mit und ohne Kind/er in stationären Hilfen zur Erziehung ist keine Maßnahme zur Verhinderung von Obdachlosigkeit. Wenn es keinen Bedarf für eine Hilfe zur Erziehung gibt, sind das Job Center oder das Amt für Soziales gefragt.

 

In dessen Zuständigkeit liegen die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 Sozialgesetzbuch (SGB) XII in Abgrenzung zu Hilfen nach dem SGB VIII. Sofern ein Anspruch auf eine solche Hilfe nach § 67 SGB XII besteht und die Mitwirkung des jungen Menschen gewährleistet ist, werden Maßnahmen wie Betreutes Einzelwohnen (BEW), Betreutes Gruppenwohnen (BGW) oder Unterstützung bei Wohnungserlangung und –erhalt (WuW) gewährt. Derzeit ist das Angebot für solche Maßnahmen bei freien Trägern ausreichend.
Die starke Beanspruchung der Unterbringungseinrichtungen im Land Berlin durch Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Flüchtlinge und Wohnungslose führt dazu, dass die Vermittlung von Unterbringungsplätzen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) nicht immer sofort möglich ist.
 

  1. Gibt es eine Übersicht über welche Angebote mit wie vielen Plätzen Träger zurzeit verfügen?

 

Für den Bereich Jugend gibt es im Intranet die Einrichtungen & Dienste – Datenbank der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in der alle Leistungsangebote und die entsprechenden Platzzahlen in den einzelnen Bezirken enthalten sind. Diese Datenbank steht den Dienstkräften der Jugendämter zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es eine bezirkliche Übersicht, die aber nur Angebote von Trägern, die in der bezirklichen AG Hilfen zur Erziehung und in deren Unterarbeitsgruppe „Stationäre Hilfen“ vernetzt sind, erfasst.


Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat auf ihrer Internetseite unter 
http://www.berlin.de/sen/soziales/vertraege/verguetung/index.shtml
die Übersichten zu allen Angeboten und Trägern mit Vereinbarungen gem. § 75 SGB XII nach dem SGB XI und SGB XII veröffentlich, abzurufen nach Leistungstypen oder Bezirken, mit Angabe der landesweiten Platzzahlen.
Im Land Berlin haben u.a. 43 Träger eine gültige Vereinbarung für die Leistungserbringung im Betreuten Einzelwohnen gem. § 67 SGB XII. Von den zugelassenen Trägern haben fünf einen Standort im Bezirk Marzahn-Hellersdorf.

 

  1. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, den gegenwärtigen Zustand, zu wenige Unterbringungsmöglichkeiten zu mildern?
    Welche Kontakte und mögliche Absprachen gibt es mit den Anbietern?
     

Es gibt zahlreiche Initiativen, einige seien hier genannt: 

 

a)      Das Jugendamt informierte den Bürgermeister am 7. 11. 2012 darüber, dass aktuell ca. 20 stationäre Maßnahmen nicht planmäßig beendet werden können, da es keine geeigneten (kostengünstigen) Wohnungen für die jungen Erwachsenen gibt. Daraufhin nutzte der Bürgermeister die nächste Gelegenheit, um bei einem Treffen mit den Wohnungsunternehmen auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Am 22. 11. 2012 berichtete der Bürgermeister u. a. auch darüber in der AG Hilfen zur Erziehung.
 

b)      Beschlussvorlage der AG Hilfen zur Erziehung im Jugendhilfeausschuss zur Verbesserung der Situation mit Hilfe der Parteien im Bezirk und in Berlin insgesamt und Darstellung der problematische Situation im Dezember 2012
 

c)      Schreiben des Bürgermeisters an alle Wohnungsunternehmen mit der Bitte um Unterstützung. Nach Rücklauf gibt es eine Reihe von Austausch, u.a. auch gemeinsame Gespräche wie das Gespräch des Bürgermeisters zur Problematik mit dem Wohnungsunternehmen „Stadt und Land“ am 13. 3. 2013 mit den für Jugend und Soziales zuständigen Stadträtinnen.
 

d)      Die Jugendstadträtin wendet sich in einem Schreiben im April 2013 direkt an alle Geschäftsführer/innen der im Bezirk vertretenen Wohnungsunternehmen und sendet Ihnen außerdem eine Übersicht von Trägern, die junge Erwachsene und Familien aus Marzahn – Hellersdorf bei der Gewährleistung eines selbständigen Lebens unterstützen und in diesem Sinne auch mit den Wohnungsunternehmen zusammen arbeiten sollten.

 

Diese Initiativen zeigen erste positive Ergebnisse. Träger berichten, dass insbesondere die Unternehmen DEGEWO, Allod, Stadt und Land, HOWOGE und Marzahner Tor wieder kooperativer sind, es gibt Unterstützung für die in der Liste genannten Träger des Bezirks und eine Unterstützung von Jugendlichen bei der Wohnungssuche.

In der Unter-AG "Stationäre Hilfen" wurden Maßnahmen besprochen, um die positiven Erfahrungen des Trägers JaKuS gGmbH in Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen Allod, DEGEWO und Marzahner Tor mit dem  „Wohnführerschein“ zu nutzen und auszuweiten.

 

 

 

Juliane Witt

 
 

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