Drucksache - 0804/VII  

 
 
Betreff: Zum Standort für eine Frauensporthalle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzBm/BzStR SchulSportFinPers
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
21.03.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Welche Mitglieder der Lenkungsrunde zur Frauensporthalle haben an der Auswahl des Stadtortes teilgenommen und wie sah deren Abstimmungsergebnis aus

Folgende Fragen werden beantwortet:

 

1.      Welche Mitglieder der Lenkungsrunde zur Frauensporthalle haben an der Auswahl des Standortes teilgenommen und wie sah deren Abstimmungsergebnis aus?

 

Es haben gemäß Protokoll teilgenommen Frau Buch, Frau Hornung, Herr Dr. Kieke, Herr Komoß, Frau Hellert, Frau Müller, Frau Beck, Frau Minz, Frau Buschmann, Frau Greßner. Seitens des Schul- und Sportamtes waren zudem Frau Dame und Herr Hübner sowie als Gleichstellungsbeauftragte Frau Sever anwesend. Es haben sich alle Beteiligten für das FFM Marzahn als Standort der Frauensporthalle ausgesprochen.

 

2.      Warum wurden nicht alle Sporthallen durch die Lenkungsrunde geprüft?

 

Es erfolgte eine Vorauswahl von 9 Sporthallen durch das Schul- und Sportamt. Die Kriterien für die Vorauswahl wurden in Auswertung der Befragung von Frauen im Bezirk festgelegt.

 

Eine Prüfung aller Sporthallen ist weder zeitlich möglich, noch inhaltlich sinnvoll, da Sporthallen aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommen. Wichtigster Grund ist die Nutzung als Schulsporthalle, so dass kein ganztägiger Betrieb möglich ist.

 

3.      Welche Konzeption für den Betrieb der Halle war Grundlage der Entscheidung?

 

Für die Entscheidung war die Einhaltung der Auswahlkriterien aus der Befragung der Frauen die Grundlage. Die konkreten Angebote werden gegenwärtig in 2013 unter weiterer Beteiligung der Öffentlichkeit und insbesondere der Frauen im Bezirk definiert. Insbesondere der zweite Frauenfitnesstag im August wird hierfür genutzt werden.

 

4.      Wie sollen die Umbaumaßnahmen und die Anschaffung der Sportgeräte für die Frauensporthalle finanziert werden?

 

Ob Umbaumaßnahmen notwendig werden und wenn ja in welcher Größenordnung ist gegenwärtig noch nicht feststellbar. Zunächst muss wie unter Frage 3 dargestellt die Nutzungskonzeption ausgearbeitet werden. Daraus ergeben sich dann eventuelle Umbaumaßnahmen baulicher Art.

Die Anschaffung von Sportgeräten ist wie in jeder anderen öffentlichen Sporthalle Aufgabe des Schul- und Sportamts und wird aus dessen Budget finanziert.

 

5.      Warum wurde die Auswahl des Standortes nicht mittels einer Bürgerinnenbefragung und mit Beteiligung der BVV ermittelt, sondern von einer Lenkungsrunde getroffen, die laut BA-Vorlage Nr. 0271/IV nur beratende Funktion und keine Entscheidungsbefugnis hat?

 

Die Förderung des Sports ist Aufgabe des zuständigen Bezirksstadtrats für Sport. Dieser lässt sich, wie andere Bezirksstadträte in anderen Themen auch, durch ein mit Externen besetztes Gremium, hier der Lenkungsrunde, beraten.

Die Vergabe von Sporthallen erfolgt im Land Berlin nach den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN). Danach gilt nach § 4 Abs 2: „Alle Sportanlagen, die von den Bezirken verwaltet werden, sind von einer zentralen Stelle zu vergeben, die bei der für den Sport zuständigen Abteilung eingerichtet werden soll.“ In Marzahn-Hellersdorf vergibt eine Vergabekommission für jeweils ein Jahr Nutzungszeiten an Antragssteller. Die Vergabe der künftigen Frauensporthalle wird demnach rechtlich verbindlich durch die Vergabekommission erfolgen.

Eine Vergabe öffentlicher Sportanlagen durch die BVV oder Bürgerbefragung ist vom Gesetzgeber im Land Berlin nicht vorgesehen und wird deshalb in keinem Berliner Bezirk so gehandhabt.

Die Sporthalle im FFM Marzahn ist eine öffentliche Sporthalle und deren Nutzung nach der SPAN zu vergeben. Die SPAN regelt als Ausführungsvorschrift des § 14 Sportförderungsgesetzes in § 1 Abs 1: „Diese Vorschriften gelten für die Überlassung und die Nutzung öffentlicher Sportanlagen, die von den Senatsverwaltungen, den Bezirksämtern von Berlin … verwaltet werden und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden“.

Hiervon wurde während der letzten Jahre nur ausnahmsweise kein Gebrauch gemacht. Nach Abschluss der Bauarbeiten muss die Halle im FFM ab spätestens 01. Oktober 2014 wieder nach der SPAN vergeben werden.

 

 

Komoß

 
 

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